Kita-Wechsel als Versetzung?
Die Mitarbeiterin kehrte nach Ende der Elternzeit zur Arbeit zurück. Die Arbeitgeberseite hatte sie jedoch nicht mehr in der bisherigen Kita, sondern in einer anderen leicht weiter entfernten Einrichtung ohne Beteiligung des Personalrates eingesetzt. Hiergegen wendete sich die Klägerin und verweis auf eine nicht wirksame Versetzung. Das Gericht wertete die Tatsachen, dass den Einrichtungen keine organisatorische Eigenständigkeit zukommt und es sich jeweils um dieselbe Dienststelle handelt, nicht als Versetzung. Damit wurde die Klage abgewiesen, vgl. LAG Thüringen vom 16.10.2025 – 6 Sa 22/24.
Eigenmächtige Pause als Arbeitsverweigerung?
Es kommt darauf an, ob hier ein Kündigungsgrund gegeben ist oder nicht. Unter der Annahme einer beharrlichen Arbeitsverweigerung wäre ein solcher Kündigungsgrund gegeben, auch bei eigenmächtigen Pausenzeiten von Arbeitnehmerseite. Hier war es indes so, dass der Arbeitnehmer während der regulären Pausenzeit durcharbeiten musste und deswegen die pause zu einer anderen zeit in Anspruch nahm. Damit fehlte es an einer beharrlichen Arbeitsverweigerung, wenn denn überhaupt eine Pflichtverletzung in Betracht kam. Das Gericht gab daher der Kündigungsschutzklage statt, vgl. LAG Mecklenburg-Vorpommern vom 6.11.2018 – 2 Sa 225/17.
Betriebsratsgründung in der Probezeit?
Ein Mitarbeiter beabsichtigte die Gründung eines Betriebsrates im Betrieb zu initiieren. Der Gesetzgeber hat in § 15 Absatz 3b des Kündigungsschutzgesetzes einen Kündigungsschutz für Vorbereitungshandlungen zur Errichtung eines Betriebsrates bestimmt. Fraglich ist, ob dieser auch für die ersten 6 Monate der Neubeschäftigung gilt (Wartezeit nach dem Kündigungsschutzgesetz). Das Gericht entschied, dass dieser besondere Kündigungsschutz nicht schon während der Wartezeit der ersten 6 Beschäftigungsmonate greift. Damit konnte sich der Arbeitnehmer auf diesen besonderen Kündigungsschutz nicht berufen, vgl. LAG München vom 20.08.2025 – 10 SLa 2/25.
Hinweisgeber zurecht gekündigt?
Grundlage ist hier das Hinweisgeberschutzgesetz. Dieses dient dazu, Arbeitnehmende (Whistleblower/Hinweisgeber) zu schützen, die Verstöße in Unternehmen oder an Behörden melden. Ziel ist die Aufdeckung von Rechtsverstößen frühzeitig zu ermöglichen. Sollte von Arbeitgeberseite hierauf negativ auf Hinweisgebende reagiert werden, wird vermutet, dass diese aufgrund der Meldung erfolgten. In dem Fall erstattete der Kläger mehrere Meldungen an verschiedene Behörden. Hierauf wurde ihm die Kündigung des Arbeitsverhältnisses erklärt. Das Gericht erachtete die ordentliche fristgerechte Kündigung für wirksam. Grundlage hierfür war, dass der Arbeitnehmer jedenfalls eine seiner Meldungen mit internen arbeitgeberseitigen Informationen weitergab, die keine externe Meldestelle im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes ist. Damit verstieß der Kläger erheblich gegen das Rücksichtnahmegebot, vgl. Pressemitteilung LAG Niedersachsen vom 26.02.2026 – https://landesarbeitsgericht.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/arbeitsgericht-braunschweig-mundliche-verhandlung-in-kundigungsschutzverfahren-zweier-beschaftigter-gegen-die-volkswagen-ag-im-zusammenhang-mit-dem-hinweisgeberschutzgesetz-249001.html
Fachanwalt Sven Rasehorn berät in allen arbeitsrechtlichen Fragen und vertritt in allen arbeitsgerichtlichen Instanzen mit Erfahrungen bis zum Bundesarbeitsgericht.
Focus Spezial – Deutschlands Top-Anwälte Rechtsanwalt Sven Rasehorn zählte für die Redaktion des Magazins Focus auf Basis einer unabhängigen Datenerhebung wiederholt zu Deutschlands Top-Privatanwälten im Arbeitsrecht!