{"id":170,"date":"2024-01-31T17:50:03","date_gmt":"2024-01-31T16:50:03","guid":{"rendered":"https:\/\/anwaltkw.de\/news\/?p=170"},"modified":"2024-02-03T22:13:18","modified_gmt":"2024-02-03T21:13:18","slug":"verhaeltnis-von-wohnvorteil-und-nutzungsentgelt-fehler-vermeiden","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/anwaltkw.de\/news\/?p=170","title":{"rendered":"Verh\u00e4ltnis von Wohnvorteil und Nutzungsentgelt &#8211; Fehler vermeiden"},"content":{"rendered":"\r\n<p>Ist ein Beteiligter Eigent\u00fcmer einer Immobilie oder steht die Immobilie im Eigentum beider Beteiligter ergeben sich vielf\u00e4ltige und komplizierte Wechselwirkungen.\u00a0<\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n<p>Hier finden Sie einige der wichtigsten Aspekte.<\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n<p>Bei der Pr\u00fcfung und Bewertung der Auswirkungen des Immobilieneigentums bei Trennung und Scheidung sind wir Ihnen gerne behilflich und stellen fr\u00fchzeitig die richtigen Weichen, um finanzielle Nachteile zu vermeiden.<\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n<p>Wichtig:<\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n<p>Nutzungsverg\u00fctung statt Wohnvorteil &#8211; <strong>Wird bei der Berechnung des Unterhalts ein Wohnvorteil ber\u00fccksichtigt, kann keine Nutzungsentsch\u00e4digung geltend gemacht werden<\/strong>. Die Nutzungsentsch\u00e4digung wird dann als Wohnvorteil bei der Unterhaltsberechnung ber\u00fccksichtigt.<\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n<ol class=\"wp-block-list\">\r\n<li><strong>Wohnvorteil \/ Wohnwert<\/strong><\/li>\r\n<\/ol>\r\n\r\n\r\n\r\n<p>a)<\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n<p>Eine rechtliche Folge des Bestehens von Wohneigentum bei Trennung oder Scheidung ist die Ber\u00fccksichtigung des sogenannten Wohnvorteils (auch Wohnwert genannt) beim Unterhalt. Zu den zur Bemessung des Unterhalts relevanten Eink\u00fcnften geh\u00f6ren nicht nur das Erwerbseinkommen, sondern auch fiktive Einkommen wie die Vorteile des Wohnens im eigenen Heim. Der Wohnwert stellt die ersparte Miete dar. Demjenigen Beteiligten, welcher nach der Trennung das eigene Heim weiter bewohnt, wird dieser Wohnvorteil bzw. der Wohnwert der Immobilie monet\u00e4rer zugerechnet.<\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n<p>Der Bemessung dieses fiktiven Wohnvorteils liegt regelm\u00e4\u00dfig die objektive Marktmiete zugrunde. Ist die Immobilie noch kreditbelastet wird die Darlehensrate (Zins und Tilgung) vom ermittelten Wohnvorteil in Abzug gebracht, denn ohne\u00a0 den Finanzierungskredit g\u00e4be es diesen Vorteil gar nicht.<\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n<p>Beispiel:<\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n<p>Orts\u00fcbliche Miete 10 \u20ac\/m\u00b2, Wohnfl\u00e4che 140 m\u00b2 =\u00a0 \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 1.400 \u20ac\u00a0<\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n<p>.\/. Darlehensrate 700 \u20ac verbleiben\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 700 \u20ac<\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n<p>Einkommen aus Erwerbst\u00e4tigkeit\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 2.500 \u20ac<\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n<p>+ Wohnvorteil\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 700 \u20ac<\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n<p>Unterhaltsrelevantes Einkommen\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 3.200 \u20ac<\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n<p>b)<\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n<p>Besonderheit bei Ehegatten im Trennungsjahr<\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n<p>Die Bemessung der objektiven Marktmiete setzt das endg\u00fcltige Scheitern der Ehe voraus.<\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n<p>Solange das obligatorische Trennungsjahr noch nicht abgelaufen und noch kein Scheidungsantrag gestellt wurde liegt diese Voraussetzungen nicht vor. Deshalb darf der obergerichtlichen Rechtsprechung zufolge solange nicht die objektiven Marktmiete, sondern lediglich ein sogenannter <strong>angemessener Wohnvorteil<\/strong> ber\u00fccksichtigt werden.<\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n<p>Das Trennungsjahr stellt eine eheerhaltende Schutzvorschrift dar. Solange die Ehe noch nicht als endg\u00fcltig gescheitert gilt, ist grunds\u00e4tzlich nur ein eingeschr\u00e4nkter Wohnwert zu ber\u00fccksichtigen. Damit wird bis zum endg\u00fcltigen Scheitern der Ehe verhindert, dass der verbleibende Ehegatte Unterhalt auf der Grundlage eines f\u00fcr ihn viel zu gro\u00dfen Wohnraums zahlen muss (sog. aufgedr\u00e4ngter Wohnraum).<\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n<p>H\u00f6he:<\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n<p>Dieser angemessene Wohnwert entspricht regelm\u00e4\u00dfig derjenigen Miete, welche der in der Immobilie verbleibende Ehegatte f\u00fcr eine seinen Einkommensverh\u00e4ltnisse entsprechende angemessene kleinere Wohnung bezahlen m\u00fcsste.<\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n<p>c) negativer Wohnwert<\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n<p>F\u00fcr den Fall, dass die monatliche Kreditrate den Wohnwert \u00fcbersteigt, kann der negativ Betrag unterhaltsrechtlich in Abzug gebracht werden.<\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n<ul class=\"wp-block-list\">\r\n<li><strong>Nutzungsentgelt<\/strong><\/li>\r\n<\/ul>\r\n\r\n\r\n\r\n<p><strong>Grundsatz:<\/strong>\u00a0\u00a0\u00a0 Nutzungsverg\u00fctung statt Wohnvorteil<\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n<p>Es kann kein Nebeneinander von Nutzungsverg\u00fctung und Wohnvorteil geben.<\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n<p>Das hei\u00dft, wurde bei der Unterhaltsberechnung der Wohnvorteil einbezogen, kann der ausgezogene Partner oder Ehegatte keine Nutzungsverg\u00fctung verlangen.<\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n<p>Umgekehrt kann neben einer Nutzungsverg\u00fctung keine Ber\u00fccksichtigung des Wohnvorteils beim Unterhalt erfolgen. Vielmehr w\u00fcrde die Nutzungsverg\u00fctung dann als Einnahme beim Unterhaltsberechtigten und als Ausgabe beim Unterhaltspflichtigen Ber\u00fccksichtigung finden.<\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n<p><strong>Grundsatz:<\/strong>\u00a0\u00a0\u00a0 Nutzungsverg\u00fctung ist erst mit der Geltendmachung geschuldet<\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n<p>Keine Geltendmachung, kein Anspruch.<\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n<p>Nutzungsentgelt wird dem ausgezogenen Ehegatten dem Grunde und der H\u00f6he nur nach Gesichtspunkten der <strong>Billigkeit<\/strong> gew\u00e4hrt. Dabei spielen sowohl die Einkommensverh\u00e4ltnisse beider Beteiligter Eigent\u00fcmer sowie die Belange noch im Haushalt lebender Kinder eine Rolle. Eine pauschale Bemessung anhand der orts\u00fcblichen Miete erfolgt also nicht.<\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n<p>Zu beachten ist, dass ein Nutzungsentgeltverlangen <strong>nach der Scheidung<\/strong> nicht mehr auf familienrechtlicher Grundlage sondern nach den allgemeinen Vorschriften des BGB zu stellen ist. Hierzu bedarf es eines sogenannten <strong>Neuregelungsverlangens<\/strong> die Besitz- und Nutzungsverh\u00e4ltnisse betreffend. Die einfache Aufforderung zur Zahlung gen\u00fcgt zur Anspruchsbegr\u00fcndung in der Regel nicht. Hier bedarf es unbedingt der juristischen Beratung.<\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n<p>Aus der Praxis:<\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n<p>Es kommt immer wieder vor, dass Gegner einem gerichtlich geltend gemachten Nutzungsentgeltanspruch mit der Geltendmachung von Unterhaltsanspr\u00fcchen begegnen. Das ist verfahrensrechtlich ausgeschlossen und stellte eine anwaltliche Fehlberatung dar. Solche Fehler vermeiden wir.<\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n<ul class=\"wp-block-list\">\r\n<li><strong>Fazit<\/strong><\/li>\r\n<\/ul>\r\n\r\n\r\n\r\n<p>Die Wechselwirkungen sowie die rechtlichen Grundlagen beider Rechtsinstitute sind kompliziert. Um Fehler bzw. finanzielle Nachteile von Anfang an zu vermeiden, beraten wir Sie zur richtigen Weichenstellung in der Auseinandersetzung schon im Zuge der ersten Beratung.<\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n<p>Wir pr\u00fcfen, ob es im Einzelfall wirtschaftlich g\u00fcnstiger ist, Wohnvorteile zu ber\u00fccksichtigen, statt Nutzungsverg\u00fctung zu verlangen oder zu gew\u00e4hren oder umgekehrt. Finanzielle Unterschiede sind dabei h\u00e4ufig immens.<\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n<p>Riedel<br \/>Rechtsanwalt<br \/>Fachanwalt f\u00fcr Familienrecht<\/p>\r\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ist ein Beteiligter Eigent\u00fcmer einer Immobilie oder steht die Immobilie im Eigentum beider Beteiligter ergeben sich vielf\u00e4ltige und komplizierte Wechselwirkungen.\u00a0 Hier finden Sie einige der wichtigsten Aspekte. 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