{"id":213,"date":"2024-11-04T15:01:48","date_gmt":"2024-11-04T14:01:48","guid":{"rendered":"https:\/\/anwaltkw.de\/news\/?p=213"},"modified":"2024-11-04T15:02:09","modified_gmt":"2024-11-04T14:02:09","slug":"newsletter-zum-arbeitsrecht-november-2024","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/anwaltkw.de\/news\/?p=213","title":{"rendered":"Newsletter zum Arbeitsrecht November 2024"},"content":{"rendered":"\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li><strong>Po-Klatscher f\u00fchrt zur fristlosen K\u00fcndigung?<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p>W\u00e4hrend einer Betriebsfeier und in ausgelassener Stimmung klatscht ein Mitarbeiter einer Kollegin mit seiner Hand auf deren Po und zieht die Kollegin gegen deren Willen zu sich heran. Dieses Verhalten bewertete die Arbeitgeberseite als schwerwiegenden Pflichtversto\u00df einer sexuellen Bel\u00e4stigung und sprach die au\u00dferordentliche K\u00fcndigung aus. Zu Recht, wie das Gericht urteilte, vgl. Arbeitsgericht Siegburg vom 24. Juli 2024 &#8211; &nbsp;3 Ca 387\/24.<\/p>\n\n\n\n<ol start=\"2\" class=\"wp-block-list\">\n<li><strong>Probezeit zu lang bei Befristungen?<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p>Nach \u00a7 622 Absatz 3 BGB kann eine Probezeit von l\u00e4ngstens 6 Monaten vereinbart werden. Was ist, wenn das Arbeitsverh\u00e4ltnis f\u00fcr ein Jahr befristet wird? Ist dann eine Probezeit von 6 Monaten zu lang? Nach \u00a7 15 Abs. 3 Teilzeit- und Befristungsgesetz muss eine vereinbarte Probezeit in einem angemessenen Verh\u00e4ltnis zu der zu erwartenden Dauer der Befristung stehen. Hier wird ein geringeres Zeitvolumen angenommen, so dass bei einer Befristung von einem Jahr die Probezeit nicht l\u00e4nger als mit 3 Monaten vereinbart werden darf. Damit endete das Arbeitsverh\u00e4ltnis durch die Arbeitgeberk\u00fcndigung trotzdem, jedoch nicht mit der kurzen K\u00fcndigungsfrist von zwei Wochen, sondern mit der Frist von 4 Wochen, vgl. LAG Berlin-Brandenburg vom 02.07.2024 &#8211; &nbsp;19 Sa 1150\/23.<\/p>\n\n\n\n<ol start=\"3\" class=\"wp-block-list\">\n<li><strong>Einwurf\/Einschreiben und K\u00fcndigung &#8211; wann erfolgte der Zugang?<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p>In dem Fall ging es um eine K\u00fcndigung, die am 30.09. des fraglichen Jahres als Einwurf\/Einschreiben in den Briefkasten der Arbeitnehmerseite durch die Post eingeworfen worden ist. Strittig war, ob der Brief innerhalb der \u00fcblichen Postzustellzeiten eingeworfen worden war oder danach. In der Letzt genannten Variante w\u00fcrde die Zustellung dann nicht mehr f\u00fcr den 30.09., sondern erst f\u00fcr den Folgetag gelten. Dies war deswegen so bedeutend, da hier eine K\u00fcndigungsfrist von 3 Monaten zum Quartalsende galt. Das Bundesarbeitsgericht urteilte, dass hier der Beweis des ersten Anscheins gilt. Danach wird unterstellt, dass die Postbediensteten die Zustellung innerhalb der Arbeitszeit bewirkten und folglich die Zustellung in diesem Zeitfenster als erfolgt gilt. Diesen Anschein konnte die Kl\u00e4gerseite in dem Verfahren nicht widerlegen, vgl. BAG vom 20.06.2024 \u2013 2 AZR 213\/23.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Fachanwalt Sven Rasehorn ber\u00e4t in allen arbeitsrechtlichen Fragen und vertritt in allen arbeitsgerichtlichen Instanzen mit Erfahrungen bis zum Bundesarbeitsgericht.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong><u>Focus Spezial &#8211; Deutschlands Top-Anw\u00e4lte<\/u><\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Rechtsanwalt Sven Rasehorn z\u00e4hlte f\u00fcr die Redaktion des Magazins Focus auf Basis<br>einer unabh\u00e4ngigen Datenerhebung wiederholt zu <strong>Deutschlands Top-Privatanw\u00e4lten im Arbeitsrecht!<\/strong><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>W\u00e4hrend einer Betriebsfeier und in ausgelassener Stimmung klatscht ein Mitarbeiter einer Kollegin mit seiner Hand auf deren Po und zieht die Kollegin gegen deren Willen zu sich heran. Dieses Verhalten bewertete die Arbeitgeberseite als schwerwiegenden Pflichtversto\u00df einer sexuellen Bel\u00e4stigung und sprach die au\u00dferordentliche K\u00fcndigung aus. 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