{"id":282,"date":"2026-01-09T11:52:22","date_gmt":"2026-01-09T10:52:22","guid":{"rendered":"https:\/\/anwaltkw.de\/news\/?p=282"},"modified":"2026-01-09T11:52:49","modified_gmt":"2026-01-09T10:52:49","slug":"newsletter-zum-arbeitsrecht-januar-2026","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/anwaltkw.de\/news\/?p=282","title":{"rendered":"Newsletter zum Arbeitsrecht Januar 2026"},"content":{"rendered":"\n<p><strong>Arbeitszeugnis mit sp\u00e4tem Ausstellungsdatum \u2013 kein Anspruch auf R\u00fcckdatierung?<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Arbeitnehmerseite erhielt ein qualifiziertes Zeugnis f\u00fcr ein Arbeitsverh\u00e4ltnis, das zum Ende Februar beendet worden war. Das Zeugnis wurde erst im April erstellt und trug entsprechend dieses Ausstellungsdatum. Hiergegen wandte sich der Arbeitnehmer mit dem Begehren, das Zeugnis auf das Beendigungsdatum zur\u00fcckzudatieren.<\/p>\n\n\n\n<p>Sowohl das Arbeitsgericht als auch das Landesarbeitsgericht wiesen diesen Anspruch zur\u00fcck. Ma\u00dfgeblich war, dass sich die Parteien im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs nicht auf ein bestimmtes Ausstellungsdatum verst\u00e4ndigt hatten. Dar\u00fcber hinaus entspricht es dem Grundsatz der Zeugniswahrheit, dass das Zeugnis das tats\u00e4chliche Erstellungsdatum tr\u00e4gt. Ein Anspruch auf R\u00fcckdatierung besteht nur ausnahmsweise, etwa bei treuwidrig verz\u00f6gerter Ausstellung, wof\u00fcr hier keine Anhaltspunkte vorlagen, vgl. LAG K\u00f6ln, Urteil vom 05.12.2024 \u2013 6 SLa 25\/24.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Betriebsfrieden durch Versetzung sichern?<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Kommt es zwischen Mitarbeitenden zu erheblichen Konflikten, ist es dem Arbeitgeber grunds\u00e4tzlich m\u00f6glich, zur Wahrung und Wiederherstellung des Betriebsfriedens eine Versetzung auszusprechen. Dies stellt eine zul\u00e4ssige Aus\u00fcbung des arbeitsvertraglichen Direktionsrechts dar, sofern die Ma\u00dfnahme billigem Ermessen (\u00a7 106 GewO) entspricht.<\/p>\n\n\n\n<p>Das Landesarbeitsgericht D\u00fcsseldorf hat klargestellt, dass eine Versetzung auch pr\u00e4ventiv zul\u00e4ssig sein kann, um Eskalationen im Betrieb zu vermeiden. Ein Verschulden des versetzten Arbeitnehmers ist hierf\u00fcr nicht zwingend erforderlich, vgl. LAG D\u00fcsseldorf, Urteil vom 31.07.2018 \u2013 3 Sa 130\/18.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Arbeitsunf\u00e4higkeitsbescheinigung \u201eaus dem Internet\u201c \u2013 wichtiger Grund zur fristlosen K\u00fcndigung?<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Nutzt ein Arbeitnehmer eine gegen Entgelt im Internet erlangte Arbeitsunf\u00e4higkeitsbescheinigung, ohne tats\u00e4chlich \u00e4rztlich untersucht worden zu sein, liegt hierin eine T\u00e4uschung \u00fcber das Bestehen einer Arbeitsunf\u00e4higkeit. Ein solches Verhalten ersch\u00fcttert regelm\u00e4\u00dfig das Vertrauen in die Redlichkeit des Arbeitnehmers.<\/p>\n\n\n\n<p>Nach der Rechtsprechung ist diese T\u00e4uschung grunds\u00e4tzlich geeignet, eine au\u00dferordentliche fristlose K\u00fcndigung gem\u00e4\u00df \u00a7 626 BGB zu rechtfertigen, da der Arbeitnehmer bewusst unrichtige Angaben zur Erlangung einer Entgeltfortzahlung macht, vgl. LAG Hamm, vgl. Urteil vom 05.09.2025 \u2013 14 SLa 145\/25.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Betriebsratsseminar mit \u00dcbernachtung \u2013vom Arbeitgeber aus Kostengr\u00fcnden abwendbar?<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der Arbeitgeber beantragte im einstweiligen Verf\u00fcgungsverfahren, die Teilnahme von Betriebsratsmitgliedern an einem Pr\u00e4senzseminar einschlie\u00dflich der entstehenden Reise- und \u00dcbernachtungskosten zu untersagen. Zur Begr\u00fcndung f\u00fchrte er an, das Seminar h\u00e4tte g\u00fcnstiger an einem n\u00e4hergelegenen Ort stattfinden k\u00f6nnen oder alternativ online besucht werden k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n<p>Das Landesarbeitsgericht Hessen wies den Antrag zur\u00fcck. Es stellte klar, dass dem Betriebsrat bei der Auswahl eines erforderlichen Seminars ein Beurteilungsspielraum zusteht. Dieser umfasst nicht nur die inhaltliche Auswahl, sondern auch das Veranstaltungsformat (Pr\u00e4senz- oder Onlineveranstaltung) sowie den Seminarort. Die geltend gemachten Kosten waren daher vom Arbeitgeber zu tragen, vgl. LAG Hessen, Beschluss vom 25.08.2025 \u2013 16 TaBVGa 83\/25.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Geldentsch\u00e4digung wegen unzul\u00e4ssiger Video\u00fcberwachung?<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>In einem weiteren Fall hatte der Arbeitgeber \u00fcber viele Monate hinweg nahezu s\u00e4mtliche Betriebsr\u00e4ume und Arbeitspl\u00e4tze video\u00fcberwacht. Trotz ausdr\u00fccklichen Widerspruchs betroffener Arbeitnehmer und Hinweisen auf die Verletzung des allgemeinen Pers\u00f6nlichkeitsrechts wurde die \u00dcberwachung fortgef\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n<p>Das Landesarbeitsgericht Hamm sprach den betroffenen Arbeitnehmern eine Geldentsch\u00e4digung in H\u00f6he von 15.000 EUR zu. Die fortgesetzte, anlasslose \u00dcberwachung stellte einen schwerwiegenden Eingriff in das Pers\u00f6nlichkeitsrecht dar, der nicht mehr allein durch Unterlassungsanspr\u00fcche kompensiert werden konnte, vgl. LAG Hamm, Urteil vom 28.05.2025 \u2013 18 SLa 959\/24.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Fachanwalt Sven Rasehorn ber\u00e4t in allen arbeitsrechtlichen Fragen und vertritt in allen arbeitsgerichtlichen Instanzen mit Erfahrungen bis zum Bundesarbeitsgericht.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong><u>Focus Spezial &#8211; Deutschlands Top-Anw\u00e4lte<\/u><\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Rechtsanwalt Sven Rasehorn z\u00e4hlte f\u00fcr die Redaktion des Magazins Focus auf Basis<br>einer unabh\u00e4ngigen Datenerhebung wiederholt zu <strong>Deutschlands Top-Privatanw\u00e4lten im Arbeitsrecht!<\/strong><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Arbeitszeugnis mit sp\u00e4tem Ausstellungsdatum \u2013 kein Anspruch auf R\u00fcckdatierung? Die Arbeitnehmerseite erhielt ein qualifiziertes Zeugnis f\u00fcr ein Arbeitsverh\u00e4ltnis, das zum Ende Februar beendet worden war. Das Zeugnis wurde erst im April erstellt und trug entsprechend dieses Ausstellungsdatum. 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