{"id":288,"date":"2026-02-12T12:22:45","date_gmt":"2026-02-12T11:22:45","guid":{"rendered":"https:\/\/anwaltkw.de\/news\/?p=288"},"modified":"2026-02-12T12:23:15","modified_gmt":"2026-02-12T11:23:15","slug":"newsletter-zum-arbeitsrecht-februar-2026","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/anwaltkw.de\/news\/?p=288","title":{"rendered":"Newsletter zum Arbeitsrecht Februar 2026"},"content":{"rendered":"\n<p><strong>Mit Urlaubsabgeltung weniger Einkommensteuer?<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Grunds\u00e4tzlich ist der Urlaub w\u00e4hrend des Arbeitsverh\u00e4ltnisses durch tats\u00e4chliche Inanspruchnahme von Urlaubstagen und damit durch Freizeit zu verbrauchen. Endet jedoch ein Arbeitsverh\u00e4ltnis und kann der Urlaub nicht mehr bis zum Ende des Arbeitsverh\u00e4ltnisses in Anspruch genommen werden, wandelt sich der Anspruch auf Urlaub in einen solchen auf Urlaubsabgeltung in Geld. Wenn nach Beendigung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses der Urlaub durch Geldzahlung abgegolten wird, entspricht dies au\u00dferordentlichen Eink\u00fcnften im Sinne des Steuerrechtes. Damit kommt es nach einer Entscheidung des Finanzgerichtes M\u00fcnster zu einer beg\u00fcnstigenden Besteuerung, vgl. FG M\u00fcnster vom 13.11.2025 &#8211; 12 K 1853\/23 E.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Umkleidezeit als Arbeitszeit auch bei Urlaub und Krankheit?<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Dem entschiedenen Fall lag ein Manteltarifvertrag zugrunde. In den Arbeitsverh\u00e4ltnissen war das Tragen von Schutzkleidung vorgegeben. Der entsprechende Tarifvertrag gew\u00e4hrte f\u00fcr das Umkleiden je Schicht eine pauschale Zeitgutschrift, die dem jeweiligen Arbeitszeitkonto gutgeschrieben worden ist. Streitig war hier die Frage, ob diese Zeitgutschrift damit auch Teil der regelm\u00e4\u00dfigen Arbeitszeit war und insoweit auch erfolgen musste, sofern die Arbeitnehmenden tats\u00e4chlich nicht arbeitst\u00e4tig waren, also in Zeiten der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall oder in Zeiten der urlaubsbedingten Abwesenheit.<\/p>\n\n\n\n<p>Das Gericht urteilte, dass die hier vorliegende tarifliche Zeitgutschrift eine besondere Form der Arbeitsverg\u00fctung f\u00fcr das Umkleiden der Schutzkleidung darstellt. Damit ist die Pauschale auch in F\u00e4llen der Krankheit und des Urlaubes entsprechend zu ber\u00fccksichtigen und gegen\u00fcber den Arbeitnehmenden zu verg\u00fcten. Auch zu ber\u00fccksichtigen war, dass die Umkleidezeit im vorliegenden Fall nicht privaten Interessen folgt, sondern ausschlie\u00dflich im Arbeitgeberinteresse liegt. Insoweit ist im Rahmen der Entgeltfortzahlung das sonst zu zahlende Entgelt im Falle der krankheitsbedingten Arbeitsunf\u00e4higkeit fortzuzahlen inklusive der Pauschale f\u00fcr die Umkleidezeit. Gleiches gilt f\u00fcr das Urlaubsentgelt, das nicht geringer ausfallen darf als das gew\u00f6hnliche Arbeitsentgelt w\u00e4hrend der Arbeitst\u00e4tigkeit, vgl. Bundesarbeitsgericht vom 14.5.2025 &#8211; 5 AZR 215\/24.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Fristlose K\u00fcndigung durch online \u2013 AU?<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>In dem Fall hatte sich der Arbeitnehmer eine Arbeitsunf\u00e4higkeitsbescheinigung \u00fcber ein Internetportal ausstellen lassen. Dieses Portal bot eine Bescheinigung mit und ohne Arztkotakt an, letztere war preislich g\u00fcnstiger. Der Arbeitnehmer w\u00e4hlte die g\u00fcnstigere Variante und zeigte beim Arbeitgeber seine Arbeitsunf\u00e4higkeit an. Der Arbeitgeber versuchte vergeblich die elektronische Meldung bei der Krankenkasse abzurufen. Infolge dessen betrachte der Arbeitgeber diese AU als T\u00e4uschung und erkl\u00e4rte die fristlose K\u00fcndigung. Hiergegen richtete sich der Arbeitnehmer mit seiner Klage. Das Arbeitsgericht erachte die K\u00fcndigung zumachst f\u00fcr unwirksam, die hiergegen gerichtete Berufung des Arbeitgebers hatte Erfolg. Das Landesarbeitsgericht verwies darauf, dass online-Arbeitsunf\u00e4higkeitsbescheinigungen ohne Arztbesuch das Risiko einer T\u00e4uschung beinhalten. Dies kann zu einer berechtigten fristlosen K\u00fcndigung f\u00fchren, vgl. LAG Hamm vom 05.09.2025 \u2013 14 SLa 145\/25.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Fachanwalt Sven Rasehorn ber\u00e4t in allen arbeitsrechtlichen Fragen und vertritt in allen arbeitsgerichtlichen Instanzen mit Erfahrungen bis zum Bundesarbeitsgericht.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong><u>Focus Spezial &#8211; Deutschlands Top-Anw\u00e4lte<\/u><\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Rechtsanwalt Sven Rasehorn z\u00e4hlte f\u00fcr die Redaktion des Magazins Focus auf Basis<br>einer unabh\u00e4ngigen Datenerhebung wiederholt zu <strong>Deutschlands Top-Privatanw\u00e4lten im Arbeitsrecht!<\/strong><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Mit Urlaubsabgeltung weniger Einkommensteuer? Grunds\u00e4tzlich ist der Urlaub w\u00e4hrend des Arbeitsverh\u00e4ltnisses durch tats\u00e4chliche Inanspruchnahme von Urlaubstagen und damit durch Freizeit zu verbrauchen. 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