{"id":311,"date":"2026-06-10T16:22:14","date_gmt":"2026-06-10T14:22:14","guid":{"rendered":"https:\/\/anwaltkw.de\/news\/?p=311"},"modified":"2026-06-10T17:23:36","modified_gmt":"2026-06-10T15:23:36","slug":"newsletter-zum-arbeitsrecht-juni-2026","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/anwaltkw.de\/news\/?p=311","title":{"rendered":"Newsletter zum Arbeitsrecht Juni 2026"},"content":{"rendered":"<h3>Buskraftfahrer zu schnell in die K\u00fcndigung gefahren?<\/h3>\n<p>Wer als Busfahrer aufgrund \u00fcberh\u00f6hter Geschwindigkeit und zu geringen Abstands grob fahrl\u00e4ssig einen Verkehrsunfall mit hohem Schaden und Schwerverletzten verursacht, muss mit der ordentlichen K\u00fcndigung seines Arbeitsverh\u00e4ltnisses rechnen. Das hat das Arbeitsgericht Elmshorn entschieden. Bei dem Unfall wurden mehrere Menschen verletzt.Berufskraftfahrern im Personenverkehr muss immer bewusst sein, dass sie mit den Fahrg\u00e4sten ein besonders Gut bef\u00f6rdern. Nach \u00a7 3 Abs. 1 StVO darf ein Fahrzeug nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug st\u00e4ndig beherrscht wird. Dies rechtfertigte die K\u00fcndigung. Dabei ber\u00fccksichtigte das Gericht auch eine vorherige Abmahnung wegen des Telefonierens am Steuer, vgl. Arbeitsgericht Elmshorn Urteil 11.02.2026 , 3 Ca 1504d\/25.<\/p>\n<h3>K\u00fcndigung aus Altersgr\u00fcnden ist zu widerlegen?<\/h3>\n<p>Eine Arztpraxis k\u00fcndigte eine \u00e4ltere Mitarbeiterin. Die Frage war: Wegen des Alters? Mit entscheidend war, dass im K\u00fcndigungsschreiben auf die Pensionsberechtigung der Mitarbeiterin Bezug genommen worden ist. Damit vermochte der Arbeitgeber nicht plausibel widerlegen k\u00f6nnen, dass nicht wegen des Alters gek\u00fcndigt wurde. Somit verstie\u00df die K\u00fcndigung gegen das Benachteiligungsverbot des \u00a7 7 Abs. 1 AGG und ist deshalb unwirksam, vgl. Bundesarbeitsgericht vom 23.07.2025, 6 AZR 457\/14.<\/p>\n<h3>Versetzung zum gleichen Platz?<\/h3>\n<p>Fraglich ist auch im Falle einer K\u00fcndigung, welche Mitarbeitenden in eine Sozialauswahl einzubeziehen sind. Dies richtet sich auch nach deren Austauschbarkeit. Gerade bei verschiedenen Filialen ist fraglich, ob Mitarbeitende hier wechselseitig eingesetzt werden k\u00f6nnen. Eine solche M\u00f6glichkeit w\u00fcrde den Kreis der in eine Sozialauswahl einzubeziehenden Mitarbeitenden erh\u00f6hen und eine K\u00fcndigung erschweren. Eine Versetzungsklausel, die eine Umsetzung nur \u201eam gleichen Platz\u201c vorsieht, ist auszulegen. Das Gericht wertete diese \u00f6rtlich und schloss damit eine Versetzungsm\u00f6glichkeit in andere Orte aus. Daher fehlt es an der Austauschbarkeit der Mitarbeitenden. Dies beschr\u00e4nkte somit auch die Sozialauswahl. Vor diesem Hintergrund hatte sich die Sozialauswahl nicht erweitert. Im Ergebnis hatte die Klage des Mitarbeiters gegen seine K\u00fcndigung keinen Erfolg, vgl. Arbeitsgericht K\u00f6ln, 5 Ca 2050\/24; LAG K\u00f6ln vom 29.01.2026, 8 SLa 297\/25.<\/p>\n<h3>Gedruckte K\u00fcndigung unwirksam?<\/h3>\n<p>Hier ging es um eine K\u00fcndigung in einem Druckbetrieb. Das Gericht wertete die K\u00fcndigung wegen fehlerhafter Sozialauswahl als unwirksam. Hintergrund war die arbeitgeberseitige Intention die Mitarbeitenden in ein neues Arbeitszeitmodell zu \u00fcberf\u00fchren. Damit ging es real nicht um den Wegfall des Besch\u00e4ftigungsbed\u00fcrfnisses. Somit scheiterte die K\u00fcndigung in diesem Fall, vgl. Arbeitsgericht Bielefeld 3 Ca 1729\/24; LAG Hamm 3 SLa 285\/25.<\/p>\n<h3>Urlaubsverl\u00e4ngerung per Krankenschein?<\/h3>\n<p>W\u00e4hrend des Urlaubs bat der Mitarbeitende um eine Verl\u00e4ngerung des genehmigten Urlaubs aus dem Ausland. Dies wurde arbeitgeberseitig abgelehnt. Am ersten Arbeitstag, der sich an den genehmigten Urlaub anschloss, erschien der Mitarbeitende nicht zur Arbeit. Stattdessen erfolgte eine Krankmeldung und ein \u00e4rztliches Attest zur Arbeitsunf\u00e4higkeit. Arbeitgeberseitig wurde die Entgeltfortzahlung abgelehnt. Zurecht, wie das Arbeitsgericht Heilbronn urteilte. Bei einer solchen zeitlichen Kongruenz und dem zugrunde liegenden Sacherhalt ist die \u00e4rztliche Arbeitsunf\u00e4higkeit im Beweiswert ersch\u00fcttert, vgl. Arbeitsgericht Heilbronn vom 27.03.2026, 7 Ca 314\/25.\u00a0<\/p>\n<h3>Arbeitsverh\u00e4ltnis gelebt beendet?<\/h3>\n<p>In einem arbeitsgerichtlichen Verfahren f\u00fchrte die Arbeitgeberseite aus, dass der Mitarbeitende bereits seit l\u00e4ngerer Zeit\u00a0 f\u00fcr einen anderen Arbeitgeber t\u00e4tig sei, er dort seine Verg\u00fctung erhalte und auch die Sozialversicherungsabgaben vom neuem Arbeitgeber geleistet werden. Insoweit f\u00fchrte die Arbeitgeberseite aus, dass die Beendigung des Arbeitsverh\u00e4ltnis bereits gelebte Praxis sei. Hierauf kommt es aber nicht an, wie das Gericht betonte. Nach \u00a7 623 BGB ist die Schriftform f\u00fcr eine Beendigung vorgeschrieben. Diese wurde vorliegend nicht gewahrt, so dass das Arbeitsverh\u00e4ltnis zum bisherigen Arbeitgeber nach wie vor fortbesteht, vgl. Arbeitsgericht K\u00f6ln , Urteil vom 17.04.2026, Az. 19 Ca 6981\/25.<\/p>\n<p><strong>Fachanwalt Sven Rasehorn ber\u00e4t in allen arbeitsrechtlichen Fragen und vertritt in allen arbeitsgerichtlichen Instanzen mit Erfahrungen bis zum Bundesarbeitsgericht.<\/strong><\/p>\n<p><strong><u>Focus Spezial &#8211; Deutschlands Top-Anw\u00e4lte <\/u><\/strong><\/p>\n<p>Rechtsanwalt Sven Rasehorn z\u00e4hlte f\u00fcr die Redaktion des Magazins Focus auf Basis einer unabh\u00e4ngigen Datenerhebung wiederholt zu <strong>Deutschlands Top-Privatanw\u00e4lten im Arbeitsrecht!<\/strong><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Buskraftfahrer zu schnell in die K\u00fcndigung gefahren? Wer als Busfahrer aufgrund \u00fcberh\u00f6hter Geschwindigkeit und zu geringen Abstands grob fahrl\u00e4ssig einen Verkehrsunfall mit hohem Schaden und Schwerverletzten verursacht, muss mit der ordentlichen K\u00fcndigung seines Arbeitsverh\u00e4ltnisses rechnen. 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