{"id":316,"date":"2026-07-01T15:53:53","date_gmt":"2026-07-01T13:53:53","guid":{"rendered":"https:\/\/anwaltkw.de\/news\/?p=316"},"modified":"2026-07-01T15:54:26","modified_gmt":"2026-07-01T13:54:26","slug":"newsletter-zum-arbeitsrecht-juli-2026","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/anwaltkw.de\/news\/?p=316","title":{"rendered":"Newsletter zum Arbeitsrecht Juli 2026"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Personalisierte E-Mail f\u00fcr jedes Betriebsratsmitglied?<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Arbeitgeberin stellte nur einer Auswahl von Besch\u00e4ftigten und Betriebsratsmitgliedern unbeschr\u00e4nkte und personalisierte E-Mail-Adressen zur Verf\u00fcgung. Damit erhielten nicht alle Mitglieder des Betriebsrates eine pers\u00f6nliche E-Mail-Adresse.<br>Betriebsratsmitglieder begehrten auch eine personalisierte E-Mail-Adresse f\u00fcr den sicheren Kommunikationsweg mit Besch\u00e4ftigten. Dies lehnte der Arbeitgeber ab. Zu Unrecht, wie das Gericht entschied. Das Gericht entschied, dass auch einzelnen Betriebsratsmitgliedern das Recht zustehe, die erforderlichen Sachmittel nach \u00a7 40 Abs. 2 BetrVG zu erhalten. Daher haben auch einzelne Mitglieder den Anspruch auf eine sonst \u00fcbliche personalisierte E-Mail-Adresse, auch ohne vorherigen Betriebsratsbeschluss, vgl. LAG Niedersachsen vom 25.04.2025 \u2013 17 TaBV 62\/24.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Wiederholt kurz krank und die K\u00fcndigung ist wirksam?<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">H\u00e4ufige Kurzzeiterkrankungen k\u00f6nnen geeignet sein, eine K\u00fcndigung aus personenbedingten Gr\u00fcnden zu rechtfertigen. In dem Fall war der Mitarbeitende 4 Jahre lang jeweils etwas \u00fcber 40 Tage im Jahr krankheitsbedingt arbeitsunf\u00e4hig. Dadurch fielen erneut Entgeltfortzahlungen im Krankheitsfall an. Andere Einsatzm\u00f6glichkeiten f\u00fchrten nach einem Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) nicht zu einer Verringerung der krankheitsbedingten Ausfallzeiten. Es erfolgte eine negative gesundheitliche Zukunftsprognose. Hierauf st\u00fctzte sich die K\u00fcndigung, Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern vom 07.05.2024 &#8211; 5 Sa 56\/23.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Nicht bin\u00e4r und nicht dabei?<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Hier ging es um eine abgelehnte Bewerbung. Die Person bewarb sich und bat sogleich um eine geschlechtsneutrale Anrede. Die Ablehnung erfolgte durch die Mitteilung gegen\u00fcber einem \u201eHerrn \u2026\u201c. Hierin sah die Person ein Indiz einer Benachteiligung wegen des Geschlechts und klagte nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Im Ergebnis wertete das Gericht die Bewerbung nicht mit dem Ziel, die ausgeschriebene Stelle real antreten zu wollen; vordergr\u00fcndig ging es um die Entsch\u00e4digung. Damit wurde die Bewerbung als nicht ernsthaft gewertet und ein Anspruch auf Zahlung einer Entsch\u00e4digung gegen die klagende Partei abgewiesen, vgl. Arbeitsgericht Berlin vom 28.05.2026 \u2013 42 Ca 3438\/26.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Urlaub jetzt mehr als 2 Wochen?<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Eine Arbeitnehmerin beantragte f\u00fcr 3 Wochen Urlaub. Der Arbeitgeber lehnte den dreiw\u00f6chigen Erholungsurlaub mit dem Hinweis ab, im Betrieb w\u00fcrden \u201e\u00fcblicherweise\u201c nie mehr als zwei Wochen Urlaub am St\u00fcck genehmigt. Das Arbeitsgericht Nordhausen verurteilte den Arbeitgeber zur Gew\u00e4hrung des beantragten Urlaubs (Urt. v. 23.01.2026, Az. 2 Ca 974\/25). Nachdem der Urlaub gleichwohl nicht gew\u00e4hrt wurde, begehrte die Arbeitnehmerin zus\u00e4tzlich im einstweiligen Rechtsschutz die Urlaubserteilung. Das LAG Th\u00fcringen verpflichtete den Arbeitgeber im Eilverfahren zur Gew\u00e4hrung von Urlaub f\u00fcr den 3-Wochen-Zeitraum, vgl. Beschl. v. 02.03.2026, Az. 4 Ta 15\/26.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Kaffeepause beendet Arbeitsverh\u00e4ltnis?<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Das Gericht best\u00e4tigte die fristlose K\u00fcndigung gegen\u00fcber einer Mitarbeiterin, die w\u00e4hrend der Arbeitszeit ein Caf\u00e9 aufgesucht hatte. Entscheidend hierbei war auch, dass sie sich dabei nicht zur Pause aus dem Zeiterfassungssystem ausgestempelt hatte. Das Gericht wertete dies nicht als Versehen, sondern sah hierin einen Vertrauensmissbrauch. Damit best\u00e4tigte das Gericht die Wirksamkeit der K\u00fcndigung, vgl. Landesarbeitsgericht Hamm vom 27.01.2023 &#8211; 13 Sa 1007\/22.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Fachanwalt Sven Rasehorn ber\u00e4t in allen arbeitsrechtlichen Fragen und vertritt in allen arbeitsgerichtlichen Instanzen mit Erfahrungen bis zum Bundesarbeitsgericht.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong><u>Focus Spezial &#8211; Deutschlands Top-Anw\u00e4lte<\/u><\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Rechtsanwalt Sven Rasehorn z\u00e4hlte f\u00fcr die Redaktion des Magazins Focus auf Basis einer unabh\u00e4ngigen Datenerhebung wiederholt zu <strong>Deutschlands Top-Privatanw\u00e4lten im Arbeitsrecht!<\/strong><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Personalisierte E-Mail f\u00fcr jedes Betriebsratsmitglied? Die Arbeitgeberin stellte nur einer Auswahl von Besch\u00e4ftigten und Betriebsratsmitgliedern unbeschr\u00e4nkte und personalisierte E-Mail-Adressen zur Verf\u00fcgung. 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