{"id":50,"date":"2021-08-12T14:38:47","date_gmt":"2021-08-12T12:38:47","guid":{"rendered":"https:\/\/anwalt-rasehorn.de\/news\/?p=50"},"modified":"2023-12-23T13:34:11","modified_gmt":"2023-12-23T12:34:11","slug":"newsletter-zum-arbeitsrecht-august-2021","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/anwaltkw.de\/news\/?p=50","title":{"rendered":"Newsletter zum Arbeitsrecht August 2021"},"content":{"rendered":"<p>1.\tEhrenamt entzieht den Verg\u00fctungsanspruch?<br \/>\nDer Arbeitgeber ist Mitglied im Diakonischen Werk und betreibt Krankenh\u00e4user und medizinische Versorgungszentren. Dem zuletzt als Oberarzt besch\u00e4ftigten Kl\u00e4ger wurde w\u00e4hrend seiner T\u00e4tigkeit in der Mitarbeitervertretung die Verg\u00fctung nicht gezahlt, da nach \u00a7 19 Abs. 1 Satz 1 MVG-EKD diese T\u00e4tigkeit als Ehrenamt, also unentgeltlich ausge\u00fcbt wird.<br \/>\nDas Arbeitsgericht sprach dem Kl\u00e4ger die Verg\u00fctung zu. Nach der Entscheidung ist es dem Arbeitgeber verwehrt sich auf ein solches kirchliches Verbot zu berufen, um dem Mitglied der Mitarbeitervertretung die Verg\u00fctung vorzuenthalten, vgl. ArbG Aachen vom 26.03.2021 &#8211; 6 Ca 3433\/20.<\/p>\n<p>2.\tKita-Erzieherin mit Alkoholsucht au\u00dferordentlich gek\u00fcndigt<br \/>\nDie Arbeitgeberin betreibt mehrere Kindertagesst\u00e4tten. Eine Erzieherin wurde im Zusammenhang gegebener Alkoholsucht au\u00dferordentlich gek\u00fcndigt. Grunds\u00e4tzlich bedarf eine solche K\u00fcndigung konkrete betriebliche Beeintr\u00e4chtigungen. Da aber eine ordnungsgem\u00e4\u00dfe und vor allem f\u00fcr die Kinder gefahrlose Kinderbetreuung nicht mehr m\u00f6glich war, sah das Gericht die au\u00dferordentliche K\u00fcndigung als gerechtfertigt an, vgl. LAG Rheinland-Pfalz vom 15.04.2021 \u2013 5 Sa 331\/20.<\/p>\n<p>3.\tM\u00fcssen \u00dcberstunden bezahlt werden?<br \/>\nSp\u00e4testens mit Beendigung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses wird dies zum Streitthema. Arbeitnehmerseitig wird oft \u00fcbersehen, dass die Darlegungs- und Beweislast dabei grunds\u00e4tzlich auf Arbeitnehmerseite liegt.<br \/>\nArbeitnehmerseitig muss insoweit u.a. dargelegt werden, dass die Arbeit in einem die Normalarbeitszeit \u00fcbersteigenden zeitlichen Umfang verrichtet wurde und an welchen konkreten Tagen von wann bis wann gearbeitet wurde. Kommt die Arbeitnehmerseite ihrer Darlegungslast bereits nicht nach, ist ein Zahlungsantrag zum Ausgleich behaupteter \u00dcberstunden abzuweisen, vgl. LAG Rheinland-Pfalz vom 19.02.2021 \u2013 8 Sa 169\/20.<\/p>\n<p>4.\tGrundschullehrerin wehrt sich gegen Corona-Ma\u00dfnahmen<br \/>\nCorona \u2013 noch immer ein Thema. In diesem Fall weigerte sich eine Grundschullehrern die arbeitgeberseitig vorgegebenen Corona-Schutzma\u00dfnahmen umzusetzen. Daraufhin wurde sie vom Dienst suspendiert. Zurecht, wie das Gericht best\u00e4tigte, vgl. Veraltungsgericht D\u00fcsseldorf, Beschluss vom 14.06.2021 \u2013 2 L 1053\/21.<\/p>\n<p>5.\tPersonalgestellung als Leiharbeit?<br \/>\nDer \u00f6ffentliche Dienst weist Besch\u00e4ftigten im Rahmen der sog. Personalgestellung andere T\u00e4tigkeitsorte zu anderen Dienstgebern zu. Insoweit stellt sich die Frage, ob dies nicht eine Art von Leiharbeit darstellt. Das Bundesarbeitsgericht hat daher den Gerichtshof der Europ\u00e4ischen Union um die Beantwortung zweier Fragen zur Auslegung von Art. 1 Abs. 1 und Abs. 2 der Richtlinie 2008\/104\/EG ersucht.<br \/>\nDas Ergebnis wird dar\u00fcber entscheiden, ob die Personalgestellung nach \u00a7 4 Abs. 3 TV\u00f6D in den Anwendungsbereich der Leiharbeitsrichtlinie f\u00e4llt.<\/p>\n<p>6.\tK\u00fcndigungszugang im Homeoffice<br \/>\nEine au\u00dferordentliche K\u00fcndigung muss auch in Pandemiezeiten, in denen Mitarbeitende sich im Homeoffice befinden, fristgem\u00e4\u00df erkl\u00e4rt und zugestellt werden. Corona ist bei Frist\u00fcberschreitung nicht als h\u00f6here Gewalt zu ber\u00fccksichtigen, vgl. LAG Berlin-Brandenburg vom 31.03.2021 \u2013 23 Sa 1381\/20.<\/p>\n<p>7.\tAnteilige Urlaubsk\u00fcrzung bei Kurzarbeit?<br \/>\nKurzarbeit \u201eNull\u201c soll eine K\u00fcrzung von Urlaub eben f\u00fcr diesen vollen Monat um 1\/12 zulassen, wenn auch im ganzen Monat keine Arbeitst\u00e4tigkeit erfolgte. Daraus ableitend kann arbeitgeberseitig der Urlaub nicht anteilig gek\u00fcrzt werden, wenn im Betrieb beispielsweise nur an einzelnen Wochentagen Kurzarbeit gegeben ist, vgl. ArbG Osnabr\u00fcck vom 08.06.2021 \u2013 3 Ca 108\/21.<\/p>\n<p>8.\tMitarbeiter\/in durchsucht Computer des Kollegen<br \/>\nGrunds\u00e4tzlich stellt das Durchsuchen eines Mitarbeiter-Computers nach dessen privater Korrespondenz einen wichtigen Grund zur Beendigung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses dar. Bei jeder K\u00fcndigung bedarf es jedoch einer Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeitspr\u00fcfung. Hier lag ein jahrelanges beanstandungsfreies Arbeitsverh\u00e4ltnis vor und die mitarbeitende Person handelte aus einer nachvollziehbaren starken moralischen Verpflichtung heraus. Im Ergebnis best\u00e4tigte das Gericht die K\u00fcndigung nicht, vgl. ArbG Aachen vom 22.04.2021 \u2013 8 Ca 3432\/20.<\/p>\n<p>9.\tFahrrad und Handy als Arbeitsmittel<br \/>\nHier war der Mitarbeiter als Auslieferer f\u00fcr Essensbestellungen t\u00e4tig und zwar sollte er das Essen mit dem Fahrrad unter Umgehung etwaigen Verkehrsaufkommens anliefern und f\u00fcr Abweichungen telefonisch erreichbar sein. Das Gericht entschied, dass arbeitgeberseitig Fahrrad und Mobiltelefon zu stellen sind, vgl. Hessisches LAG vom 12.03.2021 \u2013 14 Sa 306\/20 und 14 Sa 1158\/20.<\/p>\n<p>10.\tPflegekraft im Privathaushalt und Mindestlohn<br \/>\nDas Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass bei einer T\u00e4tigkeit einer Pflegekraft in einem Privathaushalt in Deutschland der Mindestlohn auch dann zu zahlen ist, wenn die Pflegekraft in einem Privathaushalt t\u00e4tig wird und nicht aus Deutschland kommt, vgl. BAG vom 24.06.20231 \u2013 5 AZR 505\/20.<\/p>\n<p>11.\tAbfindung plus Turboklausel-Was sagt die Steuer?<br \/>\nWenn Arbeitsverh\u00e4ltnisse enden, werden mitunter Abfindungen vereinbart. Dabei kann zus\u00e4tzlich vereinbart werden, dass etwaig erspartes Entgelt, wenn die Arbeitnehmerseite vorzeitig au\u00dferhalb der K\u00fcndigungsfrist das Arbeitsverh\u00e4ltnis selbst beendet, dieses ersparte Entgelt als zus\u00e4tzliche Abfindung gezahlt wird. Dies wird als Turboklausel oder Sprinterpr\u00e4mie bezeichnet. Das Hessische Finanzgericht hat best\u00e4tigt, dass auch die weitere Abfindung erm\u00e4\u00dfigt zu besteuern ist, vgl. Hessisches Finanzgericht vom 27.07.2021 \u2013 10 K 1597\/20.<\/p>\n<p>12.\tEingesperrt in der Toilette<br \/>\nWird ein Mitarbeiter\/in durch eine\/n andere\/n in der Toilette eingesperrt, so rechtfertigt dies grunds\u00e4tzlich die fristlose K\u00fcndigung, vgl. ArbG Siegburg vom 11.02.2021 \u2013 5 Ca 1397\/20.<\/p>\n<p>13.\tKonkurrenten- (Eil-) Antrag abgelehnt<br \/>\nIm \u00f6ffentlichen Dienst soll jeder B\u00fcrger\/in einen gleichen Anspruch auf den Zugang zum Amt haben. Wenn hier Fehler erfolgt sein k\u00f6nnten, muss die betroffene nicht ber\u00fccksichtigte Person die Besetzung der Stelle verhindern. Dies erfolgt durch einen einstweiligen Antrag und einem Hauptantrag, der sog. Konkurrenten- (Eil-)Antrag. In diesem Fall hat das Gericht den Antrag des nicht ber\u00fccksichtigten Bewerbers um das Amt des Leiters der Hessischen Generalstaatsanwaltschaft abgelehnt, vgl. VerwG Gie\u00dfen vom 12.07.2021 \u2013 5 L 1296\/21.GI<\/p>\n<p>14.\tBetriebliche Rentenzusagen<br \/>\nDie lediglich befristete Gew\u00e4hrung einer EU-Rente (Erwerbsminderung) vom gesetzlichen Rententr\u00e4ger hindert nicht per se die Gew\u00e4hrung einer vergleichbaren Rente im Rahmen einer Versorgungszusage durch den Arbeitgeber, vgl. Bundesarbeitsgericht vom 13.07.2021 \u2013 3 AZR 445\/20.<\/p>\n<p>15.\tBegehrte Dienstplan\u00e4nderung<br \/>\nDie Mitarbeiterin war mit der Einteilung im Dienstplan nicht einverstanden und \u201ebat\u201c zur Verhinderung ihrer Krankschreibung um eine \u00c4nderung des Dienstplanes. Diese als Drohung ausgesprochene Ank\u00fcndigung stellt an sich einen Grund f\u00fcr eine fristlose K\u00fcndigung dar, vgl. LAG Mecklenburg-Vorpommern vom 04.05.2021 \u2013 5 Sa 319\/20. Unter Beachtung der langen Besch\u00e4ftigungsdauer und anderer Kriterien kann im Rahmen dessen aber eine ordnungsgem\u00e4\u00dfe und fristgerechte K\u00fcndigung ausreichend sein, so das Landesarbeitsgericht.<\/p>\n<p>16.\tNachtzuschlag Ja oder Nein?<br \/>\nDem Streit liegt ein Tarifvertrag zugrunde, der die Zuschl\u00e4ge f\u00fcr Nachtarbeit und die Zeiten hierzu regelt. Der Kl\u00e4ger h\u00e4lt die ihm gegen\u00fcber aufgrund des Tarifvertrages gew\u00e4hrten Zuschl\u00e4ge f\u00fcr zu gering. Die Frage wird sein, ob der Tarifvertrag wirksam ist oder gegen europ\u00e4ische Ma\u00dfgaben verst\u00f6\u00dft. Daher hat das Bundesarbeitsgericht diese Frage dem Europ\u00e4ischen Gerichtshof in einem Vorabentscheidungsersuchen vorgelegt, vgl. BAG vom 28.07.2021 \u2013 10 AZR 397\/20A.<\/p>\n<p>Die Fachanw\u00e4lte Beate Kahl und Sven Rasehorn beraten in allen arbeitsrechtlichen Fragen und vertreten in allen arbeitsgerichtlichen Instanzen mit Erfahrungen bis zum Bundesarbeitsgericht.<\/p>\n<p>Focus Spezial &#8211; Deutschlands Top-Anw\u00e4lte<br \/>\nRechtsanwalt Sven Rasehorn z\u00e4hlte f\u00fcr die Redaktion des Magazins Focus auf Basis<br \/>\neiner unabh\u00e4ngigen Datenerhebung wiederholt zu Deutschlands Top-Privatanw\u00e4lten im Arbeitsrecht!<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>1. Ehrenamt entzieht den Verg\u00fctungsanspruch? Der Arbeitgeber ist Mitglied im Diakonischen Werk und betreibt Krankenh\u00e4user und medizinische Versorgungszentren. 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