{"id":61,"date":"2021-11-09T17:53:04","date_gmt":"2021-11-09T16:53:04","guid":{"rendered":"https:\/\/anwalt-rasehorn.de\/news\/?p=61"},"modified":"2023-12-23T13:34:11","modified_gmt":"2023-12-23T12:34:11","slug":"newsletter-zum-arbeitsrecht-november-2021","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/anwaltkw.de\/news\/?p=61","title":{"rendered":"Newsletter zum Arbeitsrecht November 2021"},"content":{"rendered":"<p>1.\t\u00c4u\u00dferungen per WhatsApp begr\u00fcnden nicht immer eine K\u00fcndigung<br \/>\nDie als technischer Leiter eines Vereins f\u00fcr Fl\u00fcchtlingshilfe gek\u00fcndigte Person \u00e4u\u00dferte sich in WhatsApp herabw\u00fcrdigend u.a. in Bezug auf Fl\u00fcchtlinge. Hierauf erfolgte die K\u00fcndigung.<br \/>\nDas LAG Berlin-Brandenburg hat die K\u00fcndigung f\u00fcr unwirksam erachte, da die Kommunikati-on privater Natur war und \u00fcber einen kleinen Teilnehmerkreis erfolgte, vgl. LAG Berlin-Brandenburg vom 19.07.2021 \u2013 21 Sa 1291\/20<br \/>\n(https:\/\/www.berlin.de\/gerichte\/arbeitsgericht\/presse\/pressemitteilungen\/2021\/pressemitteilung.1127867.php).<br \/>\n2.\tUnternehmenseinheitlicher Betriebsrat mit Bindungswirkung<br \/>\nIn diesem Fall war Hintergrund, dass in einem Unternehmen mit mehreren Betrieben einen un-ternehmenseinheitlichen Betriebsrat durch Abstimmung der Belegschaft begr\u00fcndete. Diese Ab-stimmung ist damit auch f\u00fcr folgende Wahlen bindend, allerdings kann dieser Beschluss durch sp\u00e4tere Bildung eines gemeinsamen Betriebes seine Wirkung wieder verlieren, vgl. BAG vom 24.03.2021 &#8211; 7 ABR 16\/20.<br \/>\n3.\tR\u00fcckkehr aus dem Homeoffice<br \/>\nIn dieser Fallgestaltung erlaubte der Arbeitgeber seinem Mitarbeiter im Homeoffice t\u00e4tig zu werden. Dies sollte dann sp\u00e4ter nicht mehr fortgesetzt werden, der Mitarbeiter sollte wieder im Betrieb arbeitst\u00e4tig sein. Hiergegen wehrte sich der Mitarbeiter. Das Gericht entschied, dass der Arbeitgeber seine Weisung ab\u00e4ndern kann, sofern betriebliche Gr\u00fcnde gegen die Fortsetzung der T\u00e4tigkeit im Homeoffice sprechen, vgl. LAG M\u00fcnchen vom 26.08.2021 \u2013 3 Sa 13\/21.<br \/>\n4.\tWegfall der Entsch\u00e4digung durch den Staat f\u00fcr nicht Geimpfte<br \/>\nWer Kontakt mit einem Corona-Fall hatte muss sich ggf. in Quarant\u00e4ne begeben, auch kann diese durch das Gesundheitsamt angeordnet werden. Unabh\u00e4ngig einmal von der Frage, in-wieweit Zahlungsanspr\u00fcche gegen den Arbeitgeber bestehen oder nicht, kam eine Entsch\u00e4di-gung nach dem Infektionsschutzgesetz f\u00fcr m\u00f6glichen Verdienstausfall in Betracht. Diese ist nun f\u00fcr nicht geimpfte Personen weggefallen.<br \/>\n5.\tK\u00fcndigung bei Aufruf zur Betriebsratswahl unwirksam<br \/>\nEine K\u00fcndigung gegen\u00fcber Mitarbeitenden, die erst kurz zuvor zu einer Wahl des Betriebsrates aufgerufen haben, ist unwirksam. Vgl. ArbG Berlin vom 16.09.2021 \u2013 41 Ca 3718\/21.<br \/>\n6.\tKurzarbeit nur bei gegebener Rechtsgrundlage m\u00f6glich<br \/>\nEine arbeitgeberseitige Anordnung der Kurzarbeit ist rechtlich nur m\u00f6glich, wenn dies indivi-dual\u00acvertraglich, durch Betriebsvereinbarung oder tarifvertraglich zul\u00e4ssig ist. Anderenfalls be-h\u00e4lt die\/der Mitarbeiter\/in den vollen Verg\u00fctungsanspruch gegen die Arbeitgeberseite, vgl. ArbG Siegburg vom 11.11.2020 \u2013 4 Ca 1240\/20.<br \/>\n7.\tKrankheit zeitpassend mit K\u00fcndigungsfrist<br \/>\nHinsichtlich einer Arbeitsunf\u00e4higkeit, die genau den Zeitraum von der Zustellung der K\u00fcndi-gung an bis zum Beendigungszeitpunkt umfasst, wohnt der Zweifel an der Richtigkeit inne. In-soweit ist der Beweiswert der \u00e4rztlichen AU-Bescheinigung ersch\u00fcttert, vgl. BAG vom 08.09.2021 \u2013 5 AZR 149\/21.<br \/>\n8.\tAltersvorsorgem\u00f6glichkeit begrenzbar<br \/>\nHier war eine betriebliche Altersvorsorgereglung Gegenstand des Urteils. In dieser waren Mitar-beitende, die bereits das 55. Lebensjahr vollendet hatten von dem Bezug ausgeschlossen. Zu-recht, wie das Gericht entschied. Diese H\u00f6chstaltersgrenze stellt weder eine ungerechtfertigte Benachteiligung wegen des Alters noch eine solche wegen des weiblichen Geschlechts dar, vgl. BAG vom 21.09.2021 \u2013 3 AZR 147\/21.<br \/>\n9.\tUrlaub und Betriebsrat<br \/>\nUrlaubsangelegenheiten geh\u00f6ren stets zum kollektiven Arbeitsrechtsbezug nach \u00a7 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG. Daher hat der bestehende Betriebsrat bei der Gew\u00e4hrung des Urlaubs mitzubestim-men. Nicht erfasst vom Mitbestimmungsrecht ist indes die zeitliche Lage, vgl. LAG Berlin-Brandenburg vom 24.06.2021 \u2013 26 TaBV 785\/21.<br \/>\n10.\tMaskenverweigerern droht K\u00fcndigung<br \/>\nDie Weigerung einer Lehrkraft zum Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung kann eine K\u00fcn-digung des arbeitsrechtlichen Dienstverh\u00e4ltnisses begr\u00fcnden, vgl. LAGF Berlin-Brandenburg vom 07.10.2021 \u2013 10 Sa 867\/21.<br \/>\n11.\tViele Versp\u00e4tungen k\u00f6nnen K\u00fcndigung rechtfertigen<br \/>\nVersp\u00e4tungen stellen eine arbeitsrechtliche Pflichtverletzung dar. In diesem Fall erfolgten Ver-sp\u00e4tungen an mehreren aufeinanderfolgenden Tagen. Dies hat die ordentliche K\u00fcndigung be-gr\u00fcndet, vgl. LAG Schleswig-Holstein vom 31.08.2021 \u2013 1 Sa 70\u00f6D\/21.<br \/>\n12.\tGehaltsnachweise zum Erhalt eines Kredites gesch\u00f6nt<br \/>\nAuch Taten, die nicht direkt den Arbeitgeber sch\u00e4digen k\u00f6nnen eine K\u00fcndigung begr\u00fcnden. Hier hatte ein Mitarbeiter seine Gehaltsnachweise gef\u00e4lscht, um einen Kredit bei einer Bank zu bekommen. Das Gericht best\u00e4tigte die fristlose K\u00fcndigung vgl. LAG Hamm vom 19.08.2021 \u2013 8 Sa 1671\/19.<br \/>\n13.\tBefristung nicht ohne Schriftform<br \/>\nNach einer Entscheidung des Gerichtes ist eine formwirksame Befristung nicht gegeben, wenn lediglich eine elektronische Signatur vorliegt. Die wirksame b Befristung setzt Schriftform vo-raus, diese war damit nicht eingehalten. Folglich war die Befristung unwirksam, das Arbeits-verh\u00e4ltnis war mithin unbefristet begr\u00fcndet, vgl. ArbG Berlin vom 28.09.2021 \u2013 36 Ca 15296\/20.<br \/>\n14.\tStrafverfahren hinderte nicht Fortgang des K\u00fcndigungsverfahrens<br \/>\nIn manchen F\u00e4llen beruhen die K\u00fcndigungen auf etwaigem strafbarem Verhalten. Dabei kann es ein Interesse sein das Strafrecht erst zu einer Entscheidung kommen zu lassen, bevor \u00fcber die K\u00fcndigung entschieden wird. Grunds\u00e4tzlich, m\u00fcssen aber auch beide Verfahrensrichtungen nicht zum selben Ergebnis f\u00fchren. In diesem Fall hat das Gericht entschieden, dass das arbeits-gerichtliche Verfahren fortzusetzen ist und der Ausgang des Strafverfahrens nicht abgewartet wird, vgl. LAG Berlin-Brandenburg vom 06.10.2021 \u2013 11 Ta 1120\/21.<\/p>\n<p>Die Fachanw\u00e4lte Beate Kahl und Sven Rasehorn beraten in allen arbeitsrechtlichen Fragen und vertreten in allen arbeitsgerichtlichen Instanzen mit Erfahrungen bis zum Bundesarbeitsgericht.<\/p>\n<p>Focus Spezial &#8211; Deutschlands Top-Anw\u00e4lte<br \/>\nRechtsanwalt Sven Rasehorn z\u00e4hlte f\u00fcr die Redaktion des Magazins Focus auf Basis<br \/>\neiner unabh\u00e4ngigen Datenerhebung wiederholt zu Deutschlands Top-Privatanw\u00e4lten im Arbeitsrecht!<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>1. \u00c4u\u00dferungen per WhatsApp begr\u00fcnden nicht immer eine K\u00fcndigung Die als technischer Leiter eines Vereins f\u00fcr Fl\u00fcchtlingshilfe gek\u00fcndigte Person \u00e4u\u00dferte sich in WhatsApp herabw\u00fcrdigend u.a. in Bezug auf Fl\u00fcchtlinge. Hierauf erfolgte die K\u00fcndigung. Das LAG Berlin-Brandenburg hat die K\u00fcndigung f\u00fcr unwirksam erachte, da die Kommunikati-on privater Natur war und \u00fcber einen kleinen Teilnehmerkreis erfolgte, vgl. [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[1,70],"tags":[],"class_list":["post-61","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-allgemein","category-arbeitsrecht"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/anwaltkw.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/61","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/anwaltkw.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/anwaltkw.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/anwaltkw.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/anwaltkw.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=61"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/anwaltkw.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/61\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":62,"href":"https:\/\/anwaltkw.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/61\/revisions\/62"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/anwaltkw.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=61"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/anwaltkw.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=61"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/anwaltkw.de\/news\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=61"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}