{"id":68,"date":"2021-12-01T12:00:57","date_gmt":"2021-12-01T11:00:57","guid":{"rendered":"https:\/\/anwalt-rasehorn.de\/news\/?p=68"},"modified":"2023-12-23T13:34:10","modified_gmt":"2023-12-23T12:34:10","slug":"newsletter-zum-arbeitsrecht-dezember-2021","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/anwaltkw.de\/news\/?p=68","title":{"rendered":"Newsletter zum Arbeitsrecht Dezember 2021"},"content":{"rendered":"<p>1.\tBeleidigung ohne vorherige Abmahnung<br \/>\nBeleidigungen k\u00f6nnen eine fristlose K\u00fcndigung rechtfertigen. Hier hatte ein Lagerarbeiter, der schwerbehindert ist, Kollegen u.a. mit Ausdr\u00fccken wie \u201eDrecksossi\u201c beleidigt. Das Gericht war der Auffassung, dass eine Abmahnung ggf. eine Verhaltens\u00e4nderung des Mitarbeiters h\u00e4tte bewirken k\u00f6nnen. Da es an einer solchen Abmahnung aber fehlte, hatte die au\u00dferordentliche fristlose K\u00fcndi-gung in diesem Fall keinen bestand, vgl. Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vom 18.06.2021 &#8211; 1 Sa 75\/21.<\/p>\n<p>2.\tWenn das BEM zu weit geht<br \/>\nEine Arbeitnehmerin hatte l\u00e4ngere krankheitsbedingte Ausfallzeiten und wurde zu einem Betriebli-chen Eingliederungsmanagement (BEM) eingeladen. Hierbei wurde sie auch um die Offenlegung ihrer Gesundheitsdaten gebeten. Die Mitarbeiterin reagierte nicht und erhielt die K\u00fcndigung. Das Gericht urteilte, dass die Mitarbeiterin ihre Gesundheitsdaten nicht offenlegen muss, schon gar nicht gegen\u00fcber den Vorgesetzten. Insofern \u00fcberschritt die BEM-Einladung die zul\u00e4ssigen Grenzen. Da-mit scheiterte auch die K\u00fcndigung, vgl. Landesarbeitsgericht Baden-W\u00fcrttemberg vom 28. Juli 2021 &#8211; 4 Sa 68\/20.<\/p>\n<p>3.\tVorgesetzter aus anderem Betrieb<br \/>\nIn diesem Fall wurde der Vorgesetzte gewechselt, dieser kam und blieb in einem anderen Betrieb. Der Arbeitnehmer fragte sich, ob der bisherige Betriebsrat zust\u00e4ndig bleibt oder der des anderen Betriebes. Entscheidend ist nicht, ob die Weisungen von einem Vorgesetzten eines anderen Stan-dortes kommen, sondern vielmehr die Eingliederung in den Betrieb vor Ort. Damit bleibt auch der Betriebsrat vor Ort zust\u00e4ndig, vgl. Bundesarbeitsgericht vom 26.05.2021 &#8211; 7 ABR 17\/20.<\/p>\n<p>4.\tBetriebsratswahl \u2013 mangelnde Information \u00fcber Fehler<br \/>\nHier ging es um eine Betriebsratswahl in einem Seniorenheim. Hierbei hatte der Wahlvorstand ei-nem Listenvertreter mitgeteilt, dass ein Bewerber nicht w\u00e4hlbar ist. Zwar wurde mitgeteilt, dass die M\u00e4ngel heilbar seien, auf die konkreten Auswirkungen wurde jedoch nicht hingewiesen. Die man-gelnde Aufkl\u00e4rung der Konsequenzen f\u00fchrte zur erfolgreichen Anfechtung der Betriebsratswahl, vgl. LAG N\u00fcrnberg vom 03.06.2019 &#8211; 1 TaBV 3\/19.<\/p>\n<p>5.\tMasken und ihr Tragen als Erschwernis?<br \/>\nHier ging es darum, ob das Tragen einer sog. OP &#8211; Maske im Reinigungsgewerbe einen tariflichen Erschwerniszuschlag ausl\u00f6sen kann. Nach der Entscheidung des Gerichts k\u00e4me dies nur beim Tragen einer FFP2-Maske in Betracht, nicht aber beim Tragen der OP-Maske, vgl. LAG Berlin-Brandenburg vom 17.11.2021 &#8211; 17 Sa 1067\/21.<\/p>\n<p>6.\tUmkleidezeit ist Arbeitszeit?<br \/>\nEs gilt der Grundsatz, wenn es f\u00fcr die Aus\u00fcbung der Arbeitst\u00e4tigkeit zwingend erforderlich ist (Si-cherheit wie Absturzsicherung bei Dacharbeiten, Hygiene beim Krankenhauspersonal, usw.) oder der Arbeitgeber wegen einem einheitlichen Erscheinungsbild eine besondere Kleidung verlangt, so geh\u00f6rt die Umkleidezeit zur Arbeitszeit. Hiervon kann aber zum Nachteil der Arbeitnehmerseite durch Tarifvertrag abgewichen werden, vgl. BAG vom 21.07.2021 &#8211; 5 AZR 572\/20.<\/p>\n<p>7.\t3-G-Regel im Betrieb ab 24.11.2021<br \/>\nDie Regel gilt insbesondere f\u00fcr alle Betrieb, in denen Personenkontakt besteht. Insoweit gilt f\u00fcr den Zugang zum Betrieb, dass man nachweisen muss, ob man geimpft, genesen oder gerade getestet ist. F\u00fcr die Arbeitnehmerseite besteht mithin die Gefahr keine Verg\u00fctung zu erhalten, bei nicht er-folgendem Nachweis. Auch d\u00fcrften Abmahnungen bis hin zu K\u00fcndigung m\u00f6glich sein k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>8.\t\u00dcberstunden sind mit dem Gehalt abgegolten \u2013 richtig?<br \/>\nDie Arbeitnehmerseite muss wissen f\u00fcr wie viele Stunden die Verg\u00fctung vereinbart ist. Damit ist die pauschale Regelung, dass mit dem Gehalt die \u00dcberstunden abgegolten sind unwirksam. Vorliegend verdiente der Kl\u00e4ger monatlich 1.800 \u20ac f\u00fcr eine 40-Stundenwoche. Gem\u00e4\u00df dem Arbeitsvertrag wa-ren damit zugleich 10 \u00dcberstunden im Monat abgegolten. In dieser Korridorregelung sah das Ge-richt keine Unwirksamkeit, so dass diese \u00dcberstunden nicht zus\u00e4tzlich zu verg\u00fcten waren, vgl. LAG Mecklenburg-Vorpommern vom 14.09.2021 &#8211; 2 Sa 26\/21.<\/p>\n<p>Ich w\u00fcnsche kommende sch\u00f6ne und erholsame Feiertage und ein kommendes neu-es Jahr 2022! Bleiben Sie gl\u00fccklich und gesund!<\/p>\n<p>Die Fachanw\u00e4lte Beate Kahl und Sven Rasehorn beraten in allen arbeitsrechtlichen Fragen und vertreten in allen arbeitsgerichtlichen Instanzen mit Erfahrungen bis zum Bundesarbeitsgericht.<\/p>\n<p>Focus Spezial &#8211; Deutschlands Top-Anw\u00e4lte<br \/>\nRechtsanwalt Sven Rasehorn z\u00e4hlte f\u00fcr die Redaktion des Magazins Focus auf Basis<br \/>\neiner unabh\u00e4ngigen Datenerhebung wiederholt zu Deutschlands Top-Privatanw\u00e4lten im Arbeitsrecht!<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>1. Beleidigung ohne vorherige Abmahnung Beleidigungen k\u00f6nnen eine fristlose K\u00fcndigung rechtfertigen. 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