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Allgemein Arbeitsrecht

Newsletter zum Arbeitsrecht Oktober 2025

  1. Eltern pflegebedürftiger Kinder mit Diskriminierungsschutz?

Mitunter ist es problematisch für Eltern, die ein behindertes oder pflegebedürftiges Kind betreuen, die hierfür erforderlichen Zeiten in Einklang mit den Arbeitszeiten bringen zu können. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat hier einen erweiterten Diskriminierungsschutz erkannt und entschieden, dass dieser auch dann gilt, wenn die Eltern selbst nicht behindert sind. Damit sind Arbeitgeber gehalten, Arbeitsbedingungen entsprechend anzupassen, vgl. EuGH, Urteil vom 11.09.2025 – C-38/24.

  1. Arbeitszeugnis rückdatiert, weil zu spät erstellt?

Sofern Arbeitgeber Arbeitszeugnisse später ausstellen, stellt sich die Frage, ob das Zeugnis das Datum des Ausstellungszeitpunkts ausweisen darf oder das Datum des Ende des Arbeitsverhältnisses. Nach einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichtes Köln ist eine Rückdatierung nicht erforderlich, auch wenn das Zeugnis erst Wochen später ausgestellt wird, vgl. LAG Köln, Urteil vom 05.12.2024 – 6 SLa 25/24.

  1. Probezeitkündigung trotz Betriebsratsgründung?

In diesem Fall initiierte ein Mitarbeiter während der ersten 6 Beschäftigungsmonate und außerhalb der Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes eine Betriebsratswahl. Während dieser Zeit erhielt er eine Kündigung. Der Mitarbeiter berief sich auf den besonderen Kündigungsschutz für Vorbereitungsmaßnahmen der Betriebsratswahl nach § 15 Abs. 3b Kündigungsschutzgesetz. Nach dem Urteil des Gerichts greift dieser Schutz aber erst für Mitarbeitende, die unter das Kündigungsschutzgesetz fallen, also länger als 6 Monate im Betrieb beschäftigt sind, vgl. LAG München, Urteil vom 20.08.2025 – 10 SLa 2/25.

  1. Vergütung für Betriebsräte nach unten korrigierbar?

Betriebsräte sollen nicht schlechter gestellt werden. Was ist, wenn Betriebsräte längere Zeit von der Arbeitspflicht freigestellt werden? Wie würde oder hätte sich ohne Vergütung entwickelt? Darf der Arbeitgeber den hypothetischen Verlauf berücksichtigen? Hier wollte der Arbeitgeber die Vergütung nachträglich verringern. Hiergegen wehrte sich der Betriebsrat. Nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes dürfen Betriebsratsmitglieder auf die Richtigkeit ihrer jahrelang gezahlten Vergütung vertrauen. Eine rückwirkende Kürzung ist nur zulässig, wenn der Arbeitgeber nachweist, dass die Vergütung objektiv fehlerhaft war, vgl. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.03.2025 – 7 AZR 46/24.

  1. Belästigung führt zum Schmerzensgeld?

In diesem Fall hatte ein Geschäftsführer unter Ausnutzung seiner Stellung als Vorgesetzter einer Mitarbeiterin sexuell anhaftende Erklärungen übermittelt, insbesondere mit der Weisung zur Kleidung, was angezogen oder besser nicht getragen werden sollte. Das Arbeitsverhältnis endete, die Fortsetzung war der Mitarbeiterin nicht mehr zumutbar. Aufgrund der Schwere der Pflichtverletzung gegenüber der Mitarbeiterin und unter Berücksichtigung der Genugtuungsfunktion sprach das Gericht der Mitarbeiterin eine Abfindung in Höhe von 2 Bruttomonatsgehältern je Beschäftigungsjahr zu, vgl. LAG Köln, Urteil vom 09.07.2025 – 4 SLa 97/25.

Fachanwalt Sven Rasehorn berät in allen arbeitsrechtlichen Fragen und vertritt in allen arbeitsgerichtlichen Instanzen mit Erfahrungen bis zum Bundesarbeitsgericht.

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