1. Fristlose Kündigung nach E-Mail – Weitergabe
In dem Fall hatte eine Mitarbeiterin eine E-Mail des Pastors gelesen und sodann die Daten betref-fend möglicher sexueller Übergriffe auf einen Stick gesichert und dies an eine ehrenamtliche Mitar-beiterin der Gemeinde anonym weitergeleitet. Das Gericht wertete dies dahingehend, dass die Mit-arbeiterin somit unbefugt eine Kopie einer an ihren Vorgesetzten gerichteten E-Mail fertigte und an Dritte weiterleitete. Nachdem die Klägerin erstinstanzlich noch Erfolg hatte, bestätigte das Landes-arbeitsgericht hingegen die fristlose Kündigung, vgl. LAG Köln vom 02.11.2021 – 4 Sa 290/21.
2. Urlaub und Mehrarbeitszuschläge
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Mitarbeitende, die Urlaub beanspruchen, wäh-rend dieser Zeit keine Nachteile bei Mehrarbeitszuschlägen erleiden dürfen. Eine andere Handha-bung könnte Mitarbeitende davon abhalten Urlaub zu beanspruchen, vgl. EuGH vom 13.01.2022 – C-514/20.
3. Probezeit und Personalrat (Betriebsrat)
Auch Kündigungen in der Probezeit bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der vorherigen Anhörung eines bestehenden Personalrates. In der arbeitgeberseitigen Mitteilung reichen jedoch subjektive Ein-schätzungen aus, vgl. LAG Mecklenburg-Vorpommern vom 05.10.2021 – 5 Sa 22/21.
4. Dauer der Arbeitszeit und Betriebsrat
Der Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht bei Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit und einer Verkürzung oder Verlängerung der Arbeitszeit.
Dies eröffnet jedoch nicht die Kompetenz des Betriebsrates bei der Dauer der wöchentlichen Ar-beitszeit mitzubestimmen. Insoweit ist es dem Betriebsrat auch verwehrt, eine Betriebsvereinbarung abschließen zu dürfen, diese ist wegen Verstoßes gegen § 77 Abs. 3 Satz 1 BetrVG unwirksam, vgl. BAG vom 17.08.2021 – 1 AZR 175/20.
5. Praktika und Mindestlohn
Grundsätzlich haben alle Beschäftigten einen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Hierun-ter können auch Praktikanten fallen. Allerdings haben Praktikanten, die ein Pflichtpraktikum als Voraussetzung für ein Studium absolvieren, hierauf keinen Anspruch, vgl. Bundesarbeitsgericht vom 19.01.2022 – 5 AZR 217/21.
6. Mitarbeiterkündigung in der Probezeit und Behinderung
Grundsätzlich bedarf es außerhalb des Kündigungsschutzgesetzes, also in den ersten 6 Beschäfti-gungsmonaten, keiner Begründung der arbeitgeberseitigen Kündigung. Sofern die zu kündigende Person allerdings wegen einer Behinderung die Aufgaben nicht mehr erfüllen kann, so hat der Ar-beitgeber zunächst eine andere Einsatzmöglichkeit vor Ausspruch einer Kündigung zu prüfen, vgl. EuGH vom 10.02.2022 – C-485/20.
7. Elternzeit und Kündigung
In diesem Fall hatte eine sich in der Elternzeit befindende Mutter über Facebook beleidigende Kommentare über Vorgesetzte und Kollegen abgegeben. Dies führte zur Kündigung des Arbeits-verhältnisses. Zu Recht, wie das Landesarbeitsgericht bestätigte, vgl. LAG Baden-Württemberg vom 17.09.2021 – 12 Sa 23/21.
Die Fachanwälte Beate Kahl und Sven Rasehorn beraten in allen arbeitsrechtlichen Fragen und vertreten in allen arbeitsgerichtlichen Instanzen mit Erfahrungen bis zum Bundesarbeitsgericht.
Focus Spezial – Deutschlands Top-Anwälte
Rechtsanwalt Sven Rasehorn zählte für die Redaktion des Magazins Focus auf Basis
einer unabhängigen Datenerhebung wiederholt zu Deutschlands Top-Privatanwälten im Arbeitsrecht!