Rechtsstreite aber auch anwaltliche Beratungen oder die Erstellung von Gutachten sind kostenpflichtig.
Der Gesetzgeber hat hier durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz den rechtlichen Rahmen bestimmt.
Grundsätzlich richten sich die Kosten nach dem sogenannten Streitwert. Es gibt aber auch Regelungsmaterien ohne einen Streitwert, beispielsweise bei Strafverteidigungen, hier werden die Kosten nach Gebührenrahmen bestimmt. Neben den Kosten der anwaltlichen Tätigkeit kommen noch Gerichtskosten hinzu.
Darüber hinaus gibt es mehrere Besonderheiten, wie die fehlende Kostenerstattungspflicht im Arbeitsrecht erster Instanz, so dass die unterlegene Partei nicht die Kosten der anderen Seite zu tragen hat, vgl. § 12a Arbeitsgerichtsgesetz.
Parteien mit wenig verfügbaren Einkommen oder Vermögen können Prozesskosten- oder Verfahrenskostenhilfe in Anspruch nehmen. Im Strafrecht gibt es die Möglichkeit der Beiordnung einer Pflichtverteidigung.
Über die möglichen entstehenden Kosten beraten wir Sie im Vorfeld. Sprechen Sie uns auf Bedenken und Sorgen an.
Im Rahmen der Risikoeinschätzung empfehlen wir die gerichtliche Geltendmachung genauso wie wir von einem Rechtsstreit im Interesse der Mandantschaft abraten.
Ihr Ziel und die für Sie zu treffende wirtschaftliche Betrachtung stehen dabei im Vordergrund.
Diese Grundsätze können Sie auf der Seite der Bundesrechtsanwaltskammer nachlesen:
https://www.brak.de/fuer-verbraucher/kosten/anwaltsverguetung/
Konkrete Musterberechnungen können Sie über den nachfolgenden Link vornehmen:
https://anwaltsblatt.anwaltverein.de/de/apps/prozesskostenrechner