Verkehrsstrafrecht | Sven Rasehorn

Zum Verkehrsstrafrecht zählen alle Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr begangen werden, wie Fahren ohne Fahrerlaubnis, Trunkenheit oder Drogen im Straßenverkehr, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Gefährdung des Straßenverkehrs usw.

Hier ist nicht selten die Fahrerlaubnis in Gefahr und es kann der Wegfall der Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen drohen.

In diesem Zusammenhang ist Eile und das richtige Handeln geboten, um diese Gefahren so klein wie möglich zu halten.
Denn mitunter ist nicht nur die Möglichkeit des privaten Fahrens betroffen, sondern auch der Job. Dies ist der Fall, wenn das Fahrzeug zur Arbeitsstelle benötigt wird oder das Fahren zur Arbeitsaufgabe gehört.

Schnelle und rechtzeitige anwaltliche Vertretung erhöhen die Wahrscheinlichkeit auf die Rechtsfolgen entsprechend Einfluss nehmen zu können.
Daher sollten Sie sich in solchen Fällen rasch anwaltlicher Beratung und/oder Vertretung zur Absicherung Ihrer Rechte bedienen.

Sven Rasehorn
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