Newsletter zum Arbeitsrecht November 2024
04.11.2024
Während einer Betriebsfeier und in ausgelassener Stimmung klatscht ein Mitarbeiter einer Kollegin mit seiner Hand auf deren Po und zieht die Kollegin gegen deren Willen zu sich heran. Dieses Verhalten bewertete die Arbeitgeberseite als schwerwiegenden Pflichtverstoß einer sexuellen Belästigung und sprach die außerordentliche Kündigung aus. Zu Recht, wie das Gericht urteilte, vgl. Arbeitsgericht Siegburg vom […]