Newsletter zum Arbeitsrecht Dezember 2023
- Urlaub in Sri Lanka auch über das Ferienende hinaus?
Hier ging es um eine Reise einer verbeamteten Lehrerin nach Sri Lanka während der Pandemiezeit. Sie hatte Rückflugangebote nicht genutzt und konnte sodann erst nach Ende der Ferien nach Deutschland zurückkehren und insoweit ihre Tätigkeit im Schuldienst nicht sicherstellen. Im Ergebnis bestätigte das Verwaltungsgericht die Entfernung aus dem Dienst, vgl. Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht vom 08.11.2023 – 14 LB 3/23. Die Entscheidung dürfte auch für das Arbeitsrecht interessant sein, da hier die juristische Sicht auf nicht bewilligte Urlaubszeit deutlich wird.
- Arbeitszeit bei Arbeit auf Abruf egal?
Vereinbaren die Arbeitsvertragsparteien eine Arbeit auf Abruf, ohne jedoch die Anzahl der Wochenarbeitszeit zu bestimmen, so gilt eine Arbeitszeit von 20 Wochenstunden als vereinbart nach § 12 Teilzeit- und Befristungsgesetz. Hierauf wies das Bundesarbeitsgericht auch jüngst noch einmal in seiner Entscheidung hin, vgl. Bundesarbeitsgericht vom 18.10.2023 – 5 AZR 22/23.
- Handyverbot am Arbeitsplatz – mit oder ohne Mitbestimmung des Betriebsrates?
Grundsätzlich sind Arbeitgeber berechtigt die Nutzung privater Mobiltelefone am Arbeitsplatz zu untersagen. Sofern ein Betriebsrat besteht, könnte damit das verhalten und die Ordnung im Betrieb betroffen sein. Dann müsste der Betriebsrat vor einer arbeitgeberseitigen Weisung ordnungsgemäß beteiligt worden sein. Hier hatte das Gereicht jedoch dem Betriebsrat ein Mitwirkungsrecht entzogen und wies die Anweisung dem sonstigen Arbeitsverhalten zu. Damit fällt die Handynutzung nicht mehr unter die Mitbestimmung des Betriebsrates, vgl. Bundesarbeitsgericht vom 17.10.2023 – 1 ABR 24/22.
- Hausverbot für Betriebsrat?
Dem Betriebsratsvorsitzenden wurde eine Urkundenfälschung vorgeworfen. Daraufhin erteilte der Arbeitgeber Hausverbot. Hiergegen wendete sich der Betriebsrat / Betriebsratsvorsitzende und begehrte Zugang zum Betrieb. Das Gericht sah hier eine Behinderung der Betriebsratsarbeit nach § 78 Satz 1 Betriebsverfassungsgesetz und gab dem Betriebsrat Recht, vgl. Landesarbeitsgericht Hessen vom 28.08.2023 – 16 TaBVGa 97/23.
- Silikontuben contra Arbeitsverhältnis?
Eine gegen die Vermögensinteressen gerichtet (Straf-) Tat kann eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Hier hatte ein Arbeitnehmer Silikontuben mitgenommen. Das Gericht wies die gegen die Kündigung gerichtete Klage ab, vgl. Landesarbeitsgericht Thüringen vom 19.04.2023 – 4 Sa 287/21.
- Urlaubsverfall scheitert trotz tariflicher Ausschlussfrist an Hinweisobliegenheit?
Der Urlaub führt immer wieder zu neuen juristischen Fragestellungen. Hier ging es um den Mehrurlaub und die Frage, ob dieser nicht verfallen ist. Hintergrund waren hier tarifliche Ausschlussfristen. Dennoch hat das Bundesarbeitsgericht hier Bedenken, wenn die Arbeitgeberseite nicht ihrer Hinweisobliegenheit zum Verfall des Urlaubs nachgekommen war, vgl. Bundesarbeitsgericht vom 31.01.2023 – 9 AZR 456/20.
Fachanwalt Sven Rasehorn berät in allen arbeitsrechtlichen Fragen und vertritt in allen arbeitsgerichtlichen Instanzen mit Erfahrungen bis zum Bundesarbeitsgericht.
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