Newsletter zum Arbeitsrecht September 2024


  1. Inflationsausgleichsprämie auch in der Elternzeit?

Grundsätzlich darf die Arbeitgeberseite ohne sachlichen Grund einzelne Arbeitnehmer/innen nicht von der Zuwendung freiwilliger Leistungen herausnahmen. Hier ging es um die Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie, bei der Mitarbeitende in Elternzeit nicht berücksichtigt worden sind. Das Gericht sprach auch den Mitarbeitenden in Elternzeit die Inflationsausgleichsprämie zu und sah einen Verstoß gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz, vgl. ArbG Essen vom 16.04.2024 – 3 Ca 2231/23.

  1. Zeugnis in Tabelle oder doch im Fließtext?

Auch immer wieder bei der Erteilung eines Zeugnisses kann es zu Differenzen zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite kommen. In diesem Fall hatte die Arbeitgeberseite das Zeugnis in den einzelnen Darstellungen und Bewertungen tabellarisch aufgelistet. Hiergegen wehrte sich die Arbeitnehmerseite. Zu Recht wie das Gericht befand, denn es besteht ein Anspruch darauf, dass das Zeugnis in einem Fließtext formuliert wird, vgl. BAG vom 27.04.2021 – 9 AZR 262/20.

  1. Mindesturlaub wegvereinbar?

Immer wieder einmal kommt es zu Vereinbarungen zum Urlaub während des Arbeitsverhältnisses, oder zur Auszahlung statt Urlaub oder sogar zum Verzicht. Hier wird übersehen, dass der Anspruch auf den gesetzlichen Urlaub ein Mindesturlaubsschutz ist und dieser jedenfalls im bestehenden Arbeitsverhältnis unverzichtbar ist. So hatte auch das Landesarbeitsgericht geurteilt, dass Auf den gesetzlichen Mindesturlaub bzw. dessen Abgeltung während des Arbeitsverhältnisses nicht verzichtet werden kann, vgl. LAG Köln vom 11.04.2024 – 7 Sa 516/23.

  1. Führt Google-Recherche zur Entschädigungszahlung?

Die Bewerbung. Die Arbeitgeberseite will sich parallel über den Bewerber informieren und recherchiert über Google. Dabei erfährt die Arbeitgeberseite auch Problematisches und entscheidet sich zur Einstellung eines anderen Bewerbers. Durfte über Google recherchiert werden? Ja urteilte das Gericht. Aber der Bewerber hätte über die Recherche und Verarbeitung der über Google gewonnen Daten informiert werden müssen. Mangels Information verurteilte das Gericht die Arbeitgeberseite zur Zahlung einer Entschädigung in Höhe von 1.000,00 € an den Bewerber , vgl. LAG Düsseldorf vom 10.04.2024 – 12 Sa 1007/23.

Fachanwalt Sven Rasehorn berät in allen arbeitsrechtlichen Fragen und vertritt in allen arbeitsgerichtlichen Instanzen mit Erfahrungen bis zum Bundesarbeitsgericht.

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Sven Rasehorn
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