Darlehen und Schenkungsteuer bei Angehörigen ?


Gewährung niedrigverzinster Darlehen zwischen nahen Angehörigen kann Schenkungsteuer auslösen

Der Sachverhalt:

Geschwister gewährten sich untereinander ein hohes Darlehen. Es wurde auf unbestimmte Zeit gewährt und mit nur einem Prozent verzinst. Der Bruder als Darlehensnehmer bekam nun unliebsame Post vom Finanzamt. Das Finanzamt hatte Schenkungsteuer festgesetzt. In der verbilligten Überlassung der Darlehenssumme sah es eine freigebige Zuwendung in Höhe der Differenz zwischen dem vereinbarten geringen Zinssatz und dem marktüblichen Zinssatz, welcher zum damaligen Zeitpunkt mit 2,81 % anzusetzen war. Vor dem Hintergrund des auf unbestimmte Zeit gewährten Darlehens behandelte das Finanzamt den Vorgang als zugewandte Nutzungen und Leistungen von ungewisser Dauer und bewertet den Nutzungsvorteil mit dem 9,3 fachen des Jahreswertes der Zinsdifferenz zum Markt üblichen Zins. Damit wurde der Freibetrag bei der Schenkungsteuer zwischen Geschwistern i.H.v. 20.000 € überschritten.

Roy Riedel
Rechtsanwalt


Roy Riedel
Fachanwalt für Familienrecht

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