Ehrlichkeit im Erbscheinverfahren ist Pflicht!
Wer im Erbscheinverfahren falsche Angaben macht, riskiert nicht nur die Übernahme von Verfahrens- und Anwaltskosten, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen. Ein Testament ist nur gültig, wenn es vollständig eigenhändig vom Erblasser geschrieben oder notariell beurkundet wurde – eine bloße Unterschrift reicht nicht aus. Das OLG Celle entschied, dass die falsche eidesstattliche Versicherung einer Frau, die ein unwirksames Testament vorlegte, dazu führte, dass stattdessen die gesetzliche Erbfolge galt (OLG Celle, Beschl. v. 09.01.2025 – 6 W 156/24). Ihre Geschwister erhielten das Erbe anteilig und durften ihre Anwaltskosten ersetzt bekommen. Zudem leitete das Gericht die Akten an die Staatsanwaltschaft weiter, da eine falsche Versicherung strafbar ist.
Roy Riedel
Rechtsanwalt