Newsletter zum Arbeitsrecht März 2025
1. Kündigung unwirksam, wenn die Anhörung der Schwerbehindertenvertretung fehlt?
In diesem Fall lag ein Kündigungssachverhalt zugrunde, bei dem im Betrieb eine Schwerbehindertenvertretung existierte. Obwohl das Integrationsamt beteiligt wurde, unterblieb die ordnungsgemäße Anhörung der Schwerbehindertenvertretung vor der Kündigung. Dies führte dazu, dass die Kündigungsschutzklage der schwerbehinderten Arbeitnehmerseite Erfolg hatte. Die Kündigung beendete das Arbeitsverhältnis nicht – auch nicht innerhalb der Probezeit.
Vgl. Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern, 5 Sa 127/22.
2. Bewerbungspflicht innerhalb der Kündigungsfrist?
In dieser Entscheidung ging es um einen Fall, in dem der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis gekündigt und die Arbeitnehmerseite unter Fortzahlung des Vergütungsanspruchs freigestellt hatte. Die Frage war, ob die Arbeitnehmerseite den Zahlungsanspruch verliert, wenn sie es böswillig unterlässt, sich um eine anderweitige Beschäftigung zu bemühen. Die Rechtsprechung stellt klar, dass regelmäßig kein böswilliges Unterlassen anderweitiger Verdienstmöglichkeiten vorliegt, sofern es den Zeitraum vor Ablauf der Kündigungsfrist betrifft.
Vgl. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 12.02.2025 – 5 AZR 127/24.
3. Darf der Verdacht einer Straftat ins Arbeitszeugnis aufgenommen werden?
In diesem Fall wurde ein Arbeitszeugnis für einen Mitarbeiter des Jugendamtes erstellt. Dieser war unter anderem für Kinderschutzmaßnahmen zuständig. Parallel lief ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen ihn wegen des Verdachts des Besitzes kinderpornographischer Materialien. Die zentrale Frage war, ob die Unschuldsvermutung auch bedeutet, dass das Ermittlungsverfahren nicht im Zeugnis erwähnt werden darf. Das Gericht entschied, dass in besonderen Ausnahmefällen der Schutz von Kindern und Jugendlichen Vorrang haben kann und ein laufendes Ermittlungsverfahren im Zeugnis Erwähnung finden darf. Dies entspreche zudem dem Grundsatz der Zeugniswahrheit.
Vgl. Arbeitsgericht Siegburg, Urteil vom 23.01.2025 – 5 Ca 1465/24.
4. Durchsetzung eines Arbeitszeugnisses aus einem Vergleich per Zwangsvollstreckung?
In einem arbeitsgerichtlichen Vergleich war die Verpflichtung zur Erstellung eines wohlwollenden, qualifizierten Arbeitszeugnisses mit einer konkreten Leistungsbewertung vereinbart worden. Dennoch wurde das Zeugnis nicht ausgestellt. Das Gericht entschied, dass der Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis auch aus einem arbeitsgerichtlichen Vergleich per Zwangsvollstreckung durchgesetzt werden kann – in diesem Fall durch Verhängung eines Zwangsgeldes in Höhe von 5.000 €. Sollte dieses nicht beigetrieben werden können, droht Zwangshaft von bis zu sechs Monaten.
Vgl. Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24.01.2025 – 5 Ta 1/25.
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