Newsletter zum Arbeitsrecht Februar 2026


Mit Urlaubsabgeltung weniger Einkommensteuer?

Grundsätzlich ist der Urlaub während des Arbeitsverhältnisses durch tatsächliche Inanspruchnahme von Urlaubstagen und damit durch Freizeit zu verbrauchen. Endet jedoch ein Arbeitsverhältnis und kann der Urlaub nicht mehr bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses in Anspruch genommen werden, wandelt sich der Anspruch auf Urlaub in einen solchen auf Urlaubsabgeltung in Geld. Wenn nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses der Urlaub durch Geldzahlung abgegolten wird, entspricht dies außerordentlichen Einkünften im Sinne des Steuerrechtes. Damit kommt es nach einer Entscheidung des Finanzgerichtes Münster zu einer begünstigenden Besteuerung, vgl. FG Münster vom 13.11.2025 – 12 K 1853/23 E.

Umkleidezeit als Arbeitszeit auch bei Urlaub und Krankheit?

Dem entschiedenen Fall lag ein Manteltarifvertrag zugrunde. In den Arbeitsverhältnissen war das Tragen von Schutzkleidung vorgegeben. Der entsprechende Tarifvertrag gewährte für das Umkleiden je Schicht eine pauschale Zeitgutschrift, die dem jeweiligen Arbeitszeitkonto gutgeschrieben worden ist. Streitig war hier die Frage, ob diese Zeitgutschrift damit auch Teil der regelmäßigen Arbeitszeit war und insoweit auch erfolgen musste, sofern die Arbeitnehmenden tatsächlich nicht arbeitstätig waren, also in Zeiten der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall oder in Zeiten der urlaubsbedingten Abwesenheit.

Das Gericht urteilte, dass die hier vorliegende tarifliche Zeitgutschrift eine besondere Form der Arbeitsvergütung für das Umkleiden der Schutzkleidung darstellt. Damit ist die Pauschale auch in Fällen der Krankheit und des Urlaubes entsprechend zu berücksichtigen und gegenüber den Arbeitnehmenden zu vergüten. Auch zu berücksichtigen war, dass die Umkleidezeit im vorliegenden Fall nicht privaten Interessen folgt, sondern ausschließlich im Arbeitgeberinteresse liegt. Insoweit ist im Rahmen der Entgeltfortzahlung das sonst zu zahlende Entgelt im Falle der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit fortzuzahlen inklusive der Pauschale für die Umkleidezeit. Gleiches gilt für das Urlaubsentgelt, das nicht geringer ausfallen darf als das gewöhnliche Arbeitsentgelt während der Arbeitstätigkeit, vgl. Bundesarbeitsgericht vom 14.5.2025 – 5 AZR 215/24.

Fristlose Kündigung durch online – AU?

In dem Fall hatte sich der Arbeitnehmer eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung über ein Internetportal ausstellen lassen. Dieses Portal bot eine Bescheinigung mit und ohne Arztkotakt an, letztere war preislich günstiger. Der Arbeitnehmer wählte die günstigere Variante und zeigte beim Arbeitgeber seine Arbeitsunfähigkeit an. Der Arbeitgeber versuchte vergeblich die elektronische Meldung bei der Krankenkasse abzurufen. Infolge dessen betrachte der Arbeitgeber diese AU als Täuschung und erklärte die fristlose Kündigung. Hiergegen richtete sich der Arbeitnehmer mit seiner Klage. Das Arbeitsgericht erachte die Kündigung zumachst für unwirksam, die hiergegen gerichtete Berufung des Arbeitgebers hatte Erfolg. Das Landesarbeitsgericht verwies darauf, dass online-Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ohne Arztbesuch das Risiko einer Täuschung beinhalten. Dies kann zu einer berechtigten fristlosen Kündigung führen, vgl. LAG Hamm vom 05.09.2025 – 14 SLa 145/25.

Fachanwalt Sven Rasehorn berät in allen arbeitsrechtlichen Fragen und vertritt in allen arbeitsgerichtlichen Instanzen mit Erfahrungen bis zum Bundesarbeitsgericht.

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