Wer im Erbscheinverfahren falsche Angaben macht, riskiert nicht nur die Übernahme von Verfahrens- und Anwaltskosten, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen. Ein Testament ist nur gültig, wenn es vollständig eigenhändig vom Erblasser geschrieben oder notariell beurkundet wurde – eine bloße Unterschrift reicht nicht aus. Das OLG Celle entschied, dass die falsche eidesstattliche Versicherung einer Frau, die ein […]